Ärzte, die ihre Praxis zum Jahreswechsel 2022/23 schließen, müssen für ihre Patienten einen Vertreter angeben. Für Psychotherapeuten genügt eine Abwesenheitsmitteilung.

Zwischen Weihnachten und Neujahr schließen erfahrungsgemäß viele Arztpraxen. Planen auch Sie, Ihre Praxis zu schließen, sind Sie verpflichtet, eine Praxisvertretung zu organisieren und Ihre Patienten über die Vertretung zu informieren. Es ist nicht ausreichend, Patienten während der Schließzeiten auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahmen von Krankenhäusern zu verweisen.

Meldung von Praxisschließzeiten und Vertretungen

Ihre Abwesenheit und Vertretung können Sie über das Mitgliederportal eintragen. Über den Button „Mitteilung der Abwesenheit“ auf der Startseite des Mitgliederportals gelangen Sie zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (siehe Grafik), um dort Ihre Eintragungen vorzunehmen.

Die Meldung auf elektronischem Weg ermöglicht Ihnen, einen Überblick über Ihre Abwesenheiten und Ihre Vertretungen zu behalten. Meldungen können auch nach der Absendung noch verändert werden. Hilfsweise können Sie Ihre Abwesenheitsmeldung auch über ein Formular der KV Sachsen melden. Dieses Formular und weiterführende Hinweise zur Abwesenheits- und Vertretungsmeldung finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen haben, können Sie sich an den IT-Support für Mitglieder (s. o.) wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherstellung Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.

Erreichbarkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Zeitraum 23.12.2022 bis 01.01.2023

Der ärztliche Bereitschaftsdienst bietet eine Akutversorgung für Patienten mit dem Ziel, die Zeit bis zur nächsten erreichbaren Sprechstunde zu überbrücken. Die Ärztliche Vermittlungszentrale vermittelt unter der 116 117 Hausbesuche und informiert zu den Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen.

Für die Patienten ist der Bereitschaftsdienst an den einzelnen Tagen wie folgt erreichbar:

Erreichbarkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

23.12.2022:

14:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag

24. bis 26.12.2022:

07:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag

27.12.2022:

19:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag*

28.12.2022:

14:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag*

29.12.2022:

19:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag*

30.12.2022:

14:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag

31.12.2022 bis 01.01.2023:

07:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag

*      regulärer Sprechstundentag

Fazit: Bitte denken Sie an die Meldung Ihrer Abwesenheit und Praxisvertretung, damit die Versorgung der Patienten auch im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr 2022/23 über die Sprechstundenzeiten sichergestellt ist.

Abwesenheits- und Vertretungsmeldung

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Bereitschaftsdienst