Anpassung der Vertragsziele und Änderung der Anlagen

Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat dem 6. Nachtrag zum Vertrag nach § 140a SGB V „Hallo Baby“ zugestimmt.

Der § 1 Vertragsziele wird wie folgt neu gefasst:

Dieser Vertrag hat folgende Ziele:

  • Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung schwangerer Frauen durch patientenorientierte Kommunikation

  • Förderung der Früherkennung von Infektionen in allen drei Phasen der Schwangerschaft

  • Senkung der Frühgeburtenrate

  • Senkung der Komplikationsrate bei Müttern und Neugeborenen

  • Förderung der natürlichen Geburt

  • Förderung der fachübergreifenden Zusammenarbeit in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendmedizin, z. B. zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen

Die Anlage 1 „Teilnehmende Betriebskrankenkassen“, Anlage 3 „Patienteninformation“ und Anlage 6 „Leistungsbeschreibung und Vergütung“ werden angepasst und ausgetauscht. Die Anlage 8 „Patienteninformation zur Früherkennungsuntersuchung UO“ wird hinzugefügt.

Die Vertragsanpassungen werden mit dem 6. Nachtrag umgesetzt. Dieser tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.