Anpassung der Vertragsziele und Änderung der Anlagen
Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat dem 6. Nachtrag zum Vertrag nach § 140a SGB V „Hallo Baby“ zugestimmt.
Der § 1 Vertragsziele wird wie folgt neu gefasst:
Dieser Vertrag hat folgende Ziele:
Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung schwangerer Frauen durch patientenorientierte Kommunikation
Förderung der Früherkennung von Infektionen in allen drei Phasen der Schwangerschaft
Senkung der Frühgeburtenrate
Senkung der Komplikationsrate bei Müttern und Neugeborenen
Förderung der natürlichen Geburt
Förderung der fachübergreifenden Zusammenarbeit in der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendmedizin, z. B. zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
Die Anlage 1 „Teilnehmende Betriebskrankenkassen“, Anlage 3 „Patienteninformation“ und Anlage 6 „Leistungsbeschreibung und Vergütung“ werden angepasst und ausgetauscht. Die Anlage 8 „Patienteninformation zur Früherkennungsuntersuchung UO“ wird hinzugefügt.
Die Vertragsanpassungen werden mit dem 6. Nachtrag umgesetzt. Dieser tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.