Zum 1. April 2022 tritt der angepasste Vertrag Diabetisches Fußsyndrom (DFS Sachsen) zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS in Kraft.

Hintergrund der Überarbeitung des Vertrages sind einige inhaltliche Änderungen, die den Vertrag von der Schwerpunkt-Behandlung hin zur Risikoselektion führen.

Das Kernstück des Vertrages bleibt der Versorgungsverbund zwischen dem Hausarzt und dem Facharzt der Diabetologischen Fußambulanz. Voraussetzung für die Teilnahme der Versicherten am Vertrag DFS Sachsen ist eine gültige DMP-Teilnahme Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2.

Bei Auffälligkeiten innerhalb dieser Fußuntersuchungen soll die weitere Betreuung des Versicherten im Vertrag DFS Sachsen mit einer Risikobewertung – entsprechend der hausärztlichen Grunddiagnostik unter Verwendung des Fuß-Untersuchungsbogens – erfolgen. Im Ergebnis dieser Risikobewertung stellt der Hausarzt fest, ob eine weitere Betreuung im DMP ausreicht oder die gezielte Mitbehandlung durch eine Diabetologische Fußambulanz innerhalb des Vertrages erforderlich ist.

Neu ist die Wundbehandlungsmethode „Filzentlastung“, bei der der Patient durch Ruhigstellung und Entlastung von Druckstellen / Ulcera am plantaren Fuß mittels eines distanzpolsternden Verbandes versorgt wird. Weiterhin wurde die Schulung „Ohne Füße läuft nichts“ aufgenommen, die den Patienten eine spezielle Anleitung zur Selbstfürsorge bietet.

Hausarzt und Diabetologische Fußambulanz sollten ein Arztinformationssystem (AIS) mit IT-Vertragsschnittstelle entsprechend des Rahmenvertrages Digitalisierung nutzen. Die IT-Vertragsschnittstelle ist nicht mehr teilnahmeverpflichtender Bestandteil des Vertrages.

Die Leistungen der angiologisch qualifizierten Fachärzte bzw. der wundchirurgisch tätigen Fachärzte (zeitnahe Terminvergabe und Behandlung) werden inzwischen regulär extrabudgetär vergütet, aufgrund der Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Deshalb endet die Vertragsteilnahme für die genannten Ärzte zum 31. März 2022.