Lassen Sie uns nach dem ärztlichen Gelöbnis der Genfer Deklaration alle Entscheidungen im Praxisalltag, bei Aufklärung und Prävention treffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ja, ich werde heute wieder auf eine unserer wichtigsten ärztlichen Tätigkeiten in der täglichen Praxis eingehen – das Impfen. Nein, ich werde nicht über einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen oder Corona-Impfungen im Speziellen schreiben, sondern ich möchte Sie mitnehmen zu einem Rückblick und einem Ausblick rund um das Impfen.

1807 wurde in Bayern als weltweit erstem Land die Impfpflicht gegen Pocken eingeführt, Baden folgte 1809, Preußen 1815. Unter Otto von Bismarck wurde dann erst 1874, also nach fast 70 Jahren, das Reichsimpfgesetz zur Pockenimpfung erlassen. Lange war die deutsche Bevölkerung solchen Gesetzen gegenüber skeptisch. Es gab Gerüchte, dass Impfstoffe Menschen verwandeln könnten, zum Beispiel in Kühe. Selbst der Philosoph Immanuel Kant warnte davor, dass mit den Kuhpocken auch die „tierische Brutalität“ eingeimpft werde. Noch 1962 gab es eine Epidemie durch Pocken in der Eifel. Bis 1976 wurde die Pockenimpfung in Deutschland eine Pflichtimpfung. Erst 1980 wurde von der WHO festgestellt, dass die Pocken weltweit ausgerottet sind – welch ein Meilenstein für die Bedeutung von Impfstoffen für die Menschen.

Seuchenartig breitete sich die Poliomyelitis weltweit, bis in die 1950er Jahre auch in Deutschland, aus. 1960 führte die damalige DDR die Impfpflicht mit einem Schluckimpfstoff, einem Lebendimpfstoff, ein. Bereits ein Jahr später gab es in der DDR nur noch vier neue Infektionsfälle, in Westdeutschland waren es noch mehr als 4.500 Erkrankungen. 1998 wurde die Schluckimpfung mit dem Lebendimpfstoff abgeschafft und seitdem wird ein weiterentwickelter Totimpfstoff injiziert. Erst seit 2002 gilt der europäische Raum als „polio-frei“ und die WHO kämpft noch immer um eine weltweite Ausrottung der Poliomyelitis.

Ältere Kolleginnen und Kollegen erinnern sich sicher noch an die Zeit der Tetanusimpfung mit allergisierenden Substanzen wie Pferde-, Rind- oder Hammeleiweiß. Heute gehört die Tetanusimpfung zur Grundimmunisierung unserer Säuglinge ab dem zweiten Lebensmonat in Kombination zuerst mit Diphterie und Keuchhusten als Dreifachimpfung, dann auch mit Haemophilus B, Polio und Hepatitis B. Diese sogenannte Sechsfach-Impfung gehört seit 2000 zur Standardimpfung in unseren Arztpraxen. Zeigen doch diese Beispiele den rasanten Fortschritt der Medizin auch auf dem Gebiet der Impfungen.

Sicher erinnern Sie sich an die Diskussionen um die Masernimpfpflicht. In der Begründung bei der Einführung des Gesetzes hieß es, dass die Erfahrungen gezeigt haben, dass die erforderliche Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung, die zum Schutz vor der Masernerkrankung notwendig ist, durch Aufklärung allein nicht zu erreichen ist. Das Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes und der Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 in Deutschland überlagerten sich zeitlich und die Diskussion darüber trat in den Hintergrund. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in eine Kindereinrichtung eine Masernimpfung vorweisen müssen. Ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres müssen mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern erfolgt sein. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Das RKI veröffentlichte im Dezember 2021 im Impfsurveillance die Impfquoten der Kinderschutzimpfungen in Deutschland. Eine zeitgerechte Inanspruchnahme der Masernimpfung bei Kleinkindern konnte im ersten Jahr nach Einführung der Impfpflicht festgestellt werden. Das ist ein positiver Aspekt, trotz Corona-Pandemie. Die Impfquote für die erste Masernimpfung beträgt bundesweit 85,8 Prozent mit einer Spannweite von 77,1 bis 90,5 Prozent. Damit wird aber das im Nationalen Masernaktionsplan formulierte Ziel einer Impfquote von mindestens 95 Prozent im Alter von 15 Monaten weiterhin verfehlt! Bis zur Schuleingangsuntersuchung können Masernimpfungen nachgeholt werden. Aber auch hier wird das Ziel von 95 Prozent nur in zwei Bundesländern (nicht in Sachsen) erreicht.

Unter diesem Gesichtspunkt und dem Wissen aus internationalen Studien (USA, Niederlande, China) über Mumps- und Masernausbrüche bei Studenten kann man die Impfempfehlung der SIKO vom 1. Januar 2022 nachvollziehen, eine dritte MMR-Impfung bis zum zehnten Lebensjahr in den Impfkalender aufzunehmen, auch wenn die Mitteilung für uns alle überraschend kam. Es wurde in den Studien nachgewiesen, dass bei früher Masernimpfung (erstes bis drittes Lebensjahr) der Impftiter bei einem Teil der jungen Erwachsenen nicht mehr für einen Schutz vor Erkrankung ausreichte und es deshalb zu Ausbrüchen kam. Um das zu verhindern und die Durchimpfung zu verbessern, soll also die dritte MMR-Impfung für Kinder erfolgen, die ihre MMR-Impfung sehr zeitig erhalten hatten.

Nach dem Rückblick gestatten Sie mir noch einen Ausblick auf relativ neue Impfungen und Impfziele. Mit der Pneumokokken- und der Herpeszoster-Impfung stehen uns Impfstoffe besonders auch für die älteren Patienten zur Vermeidung von Erkrankungen und Komplikationen zur Verfügung, die vor allem in den Hausarztpraxen zur Anwendung kommen. Ein weiterer Meilenstein bei der Vermeidung von infektionsbedingten Erkrankungen wurde 2007 mit der Einführung der HPV-Impfung erreicht. Durch die Impfung gegen die sexuell übertragbaren Humanen Papillomaviren, die verschiedene Krebsarten in der Gebärmutter (Zervixkarzinom), dem Genitalbereich, aber auch im Mund- und Rachenraum auslösen, können krebsbedingte Erkrankungen und Todesfälle vermieden werde. Erstmals kann eine Impfung HPV-assoziierte Karzinome erfolgreich verhindern.

Leider wird diese Impfung in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland noch immer viel zu wenig in Anspruch genommen. Gerade einmal die Hälfte der Mädchen und ein verschwindend kleiner Teil der Jungen sind gegen HPV geimpft. In einer Gruppe von 46 Ländern mit hohem Einkommen rangiert Deutschland bei der HPV-Impfquote auf Rang 37 und ist noch weit vom Eliminationsziel der WHO und der EU entfernt; einzelne Länder haben die Impfquote von 90 Prozent dagegen bereits erreicht. Das empfohlene Impfalter der HPV-Impfung liegt bei neun bis 14 Jahren. Die Nachholimpfung ist bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen. Ein Großteil der Krankenkassen übernimmt bereits begonnene Immunisierungen auch darüber hinaus.

Zielgruppe von vielen Impfungen sind Säuglinge, Kinder und Jugendliche, die sich verständlicherweise keine oder nur wenig Gedanken um ihre Gesundheit machen (können). Aufgabe von uns Ärzten ist es, Eltern und Kinder an die Impfungen heranzuführen und ihnen die Bedeutung präventiver Maßnahmen gegen schwerwiegende Infektionskrankheit klar zu machen. Gerade jetzt in der Pandemie ist unsere Kompetenz und Erfahrung zum Thema „Impfen“ gefragter denn je. Die Schutzimpfungen haben in der Vergangenheit weltweit unzählige Krankheits- und Todesfälle verhindert. Unsere Aufgabe und die Aufgabe der Gesellschaft und des Staates ist es, eine angepasste Strategie zur Aufklärung von Impfungen zu entwickeln.

„Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen Sie uns in diesem Sinne nach dem ärztlichen Gelöbnis der Genfer Deklaration alle Entscheidungen im Praxisalltag, bei Aufklärung und Prävention treffen, trotz der Pandemie – jetzt erst recht!

Herzlichst

 

Ihre Barbara Teichmann