Ab März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten.

Dabei unterstützt sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Infopaket mit Patienten-Broschüren sowie Organspendeausweisen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert: Ab 1. März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär.

Der Versand der Infopakete an die Praxen hat bereits begonnen. Das Standardinformationspaket enthält 100 Organspendeausweise sowie jeweils zehn Exemplare der beiden Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ für Patienten.

Alle Unterlagen können bei Bedarf kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung via E-Mail oder Fax nachbestellt werden. Ein Bestellschein mit einer Übersicht der Materialien liegt dem Infopaket bei.

Infomaterial für das Arzt-Patienten-Gespräch

Darüber hinaus stehen diese und weitere Informationsmaterialien – unter anderem ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie Materialien für Patienten in leichter Sprache – auf der Internetseite der BZgA zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung.