Wie bereits in der Februarausgabe der KVS-Mitteilungen informiert, ist in diesem Jahr die Wahl zur 8. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, deren Amtsperiode am 1. Januar 2023

Nähere Einzelheiten hierzu können der Wahlbekanntmachung entnommen werden, die am 13. April 2022 versandt wird. Allgemeine Grundsätze der Wahl sind in der Wahlordnung der KV Sachsen enthalten, die auf der Internetpräsenz der KV Sachsen veröffentlicht ist.

Vorab wird bereits auf folgende Termine bzw. Fristen hingewiesen:

  • Auslegung der Wählerlisten in den Bezirksgeschäftsstellen in der Zeit vom 20. April bis zum 4. Mai 2022 (Hinweis: Innerhalb der Auslegungsfrist können Auszüge aus den Wählerlisten bezogen werden)

  • Einreichung der Wahlvorschläge in der Zeit nach Erhalt der Wahlbekanntmachung bis zum 18. Mai 2022, 18.00 Uhr

  • Als Wahlfrist wurde die Zeit vom 17. Juni bis zum 1. Juli 2022, 18.00 Uhr, festgesetzt.