Beendigung der Finanzierung des Bundes für das Zertifikatsmodul für Primärsysteme zur Ausstellung von Covid-19-Zertifikaten
Im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Praxisverwaltungssystemherstellern einen Vertrag über die Entwicklung und den Betrieb von Softwaremodulen zur Erstellung des Covid-19-Impf- und Genesenenzertifikats direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus geschlossen.
Nach den vertraglichen Vereinbarungen endete das bestehende Vertragsverhältnis am 30. Juni 2022. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist in den Regelungen des Vertrags nicht vorgesehen und wird durch das BMG derzeit nicht angestrebt. Damit endet die Finanzierungszusage des Bundes zum 30. Juni 2022.
Auch wenn die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem BMG und den Praxisverwaltungssystemherstellern zum 30. Juni 2022 enden, besteht die Möglichkeit des Fortbetriebs des Softwaremoduls. Bei Fragen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Softwaremoduls auch nach diesem Zeitpunkt bitten wir Sie, sich an Ihren Praxisverwaltungssystemanbieter zu wenden. Ein entsprechender Fortbetrieb erfolgt in diesem Fall außerhalb vertraglicher Vereinbarung sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung der Anbieter.
Es gibt jedoch eine kostenfreie Alternative, bei der ein sogenannter Komfortclient neben dem Webportal von Ärzten genutzt werden kann. Den Komfortclient stellt das BMG nach derzeitiger Planung für die gesamte Laufzeit der Verträge mit IBM zur Verfügung.
Bei dem Komfortclient handelt es sich zwar grundsätzlich um eine vom PVS getrennte Softwareanwendung. Der Komfortclient stellt jedoch Funktionalitäten bereit, die im Gegensatz zur Webportallösung des RKI eine manuelle Eingabe von Daten weitgehend überflüssig machen. Der Komfortclient ermöglicht dabei – wie auch die PVS-Systeme – die Ausstellung von digitalen Covid-Nachweisen über die TI. Der Client wird vom Arzt heruntergeladen, installiert und einmalig konfiguriert. Die Anmeldung erfolgt automatisch mittels der SMC-B oder dem HBA des Arztes. Die Stammdaten der geimpften Person werden von der gesteckten eGK des Geimpften übernommen (es ist dementsprechend notwendig, dass die eGK der Geimpften mit einem Kartenlesegerät eingelesen wird). Eine lokale Archivierung der Impfdokumentation ist ebenfalls möglich.
Wie auch bei der direkten Integration in die PVS-Systeme ist also eine automatisierte Dateneingabe möglich. Der manuelle Erfassungsaufwand ist daher sowohl bei der PVS-Integration als auch beim Komfortclient minimal.