Psychotherapeuten können Videosprechstunde flexibler einsetzen

Die Videosprechstunde in der Psychotherapie kann ab 1. Juli 2022 flexibler eingesetzt werden. Die Obergrenze von 30 Prozent gilt dann – mit einer Ausnahme – für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie, sodass einzelne Leistungsbereiche bei Bedarf öfter per Video stattfinden können. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen geeinigt.

Derzeit ist die Obergrenze, wonach bis zu 30 Prozent der psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35 im EBM auch in der Videosprechstunde durchgeführt und abrechnet werden können, mit der jeweiligen Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM verknüpft.

Ab Juli 2022 gilt diese Obergrenze nicht mehr bezogen auf jede einzelne GOP, sondern bezieht sich auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten GOP des Kapitels 35, die grundsätzlich in der Videosprechstunde durchgeführt werden dürfen. Dadurch erhalten Psychotherapeuten mehr Spielraum. So könnte eine Praxis zum Beispiel eine bestimmte Leistung bis zu 100 Prozent per Video durchführen, wenn andere videofähige Leistungen patientenübergreifend vergleichsweise häufig persönlich in der Praxis und nicht per Video erfolgen. Entscheidend ist, dass der Psychotherapeut die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend insgesamt in einem Quartal nicht überschreitet.

Ausnahme GOP 35152

Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die GOP 35152 für die psychotherapeutische Akutbehandlung. Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden. Auch die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen sind ausgenommen. Denn beide Versorgungsangebote sind nach Ablauf der Pandemie-Sonderregelungen seit dem 1. April 2022 generell nicht mehr in der Videosprechstunde möglich. Die Patientinnen und Patienten müssen dazu in die Praxis kommen.

Vorteile für die Praxen

Mit der neuen Regelung haben all jene, die Behandlungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinie anbieten, die Möglichkeit, ihre Videosprechstunden über verschiedene Leistungsbereiche hinweg zu verteilen.

Die Möglichkeiten für Psychotherapie per Video wurden in der Vergangenheit mehrfach ausgebaut. So können seit Oktober 2021 auch Akutbehandlungen zur niedrigschwelligen und schnellen Krisenintervention in der Videosprechstunde erfolgen. Das gleiche gilt für Gruppenbehandlungen. Außerdem dürfen seit 1. April bis zu 30 Prozent der Patienten ausschließlich per Video betreut werden. Die Obergrenze lag zuvor bei 20 Prozent.

Für die neue Regelung ab Juli hatte sich die KBV aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen eingesetzt, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen.