Erste Ergebnisse der Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“

Im Juni veröffentlichte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erste Ergebnisse ihrer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“.

Seit 1. März 2022 ist die – ergebnisoffene – Beratung zur Organspende als zusätzliche hausärztliche Leistung gesetzlich verankert. Patientinnen und Patienten sollen umfassende Informationen erhalten, die ihnen eine Entscheidung ermöglichen. Wie bedeutsam es ist, die Menschen zum Thema Organspende gut zu informieren, belegte die Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zwar stehen 84 Prozent der Befragten dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, aber nur 44 Prozent haben ihre Entscheidung schriftlich festgehalten. Weitere 17 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert. Befragt wurden Personen zwischen 14 und 75 Jahren.

Die Repräsentativbefragung lieferte auch Erkenntnisse zu häufigen Fehlinformationen rund um das Thema Organspende: Bei der Befragung im Jahr 2020 gingen noch 50 Prozent der Befragten fälschlicherweise davon aus, dass es eine Altersgrenze für Organspenden gibt. Bei der aktuellen Befragung nahmen dies nur noch 35 Prozent irrtümlich an. Richtig ist, dass es keine feste Altersgrenze für eine Organspende gibt. So war der älteste Spender in Deutschland 98 Jahre alt.

Für Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre Patientinnen und Patienten zur Organ- und Gewebespende beraten, stellt die BZgA verschiedenen Informationsmaterialien bereit.

Auch eine neue Broschüre der Sächsischen Landesärztekammer gibt Antworten auf Fragen wie „Warum ist es wichtig, sich zu entscheiden?“, „Was bedeutet Hirntod?“ oder „Was versteht man unter einer Lebendorganspende?“ Auch die gegenwärtig in Europa geltenden Regelungen zur Organspende werden erklärt.

Entstanden ist das informative Heft unter Leitung von Prof. Dietmar Schneider, dem Organspendebeauftragten der Sächsischen Landesärztekammer. Es wurde im Juni an alle sächsischen Hausärzte und Apotheken verschickt.

Informationen

Bestellung von Informationsmaterialien zur Patientenberatung

www.shop.bzga.de > Alle Kategorien > Organ- und Gewebespende

Informationen der Sächsischen Landesärztekammer

www.slaek.de > Patienten > Gesundheitsinformationen > Organspende