Bestellung von Muster 1 (AU-Bescheinigung) über den Vordruck-Leitverlag ab 1. Juli 2022 nur noch im Ausnahmefall möglich

Mit unserem Artikel vom 30. Mai 2022 informierten wir über die Möglichkeit zur Bestellung von Muster 1 auch noch im 3. Quartal 2022.

Wir möchten nochmals ausdrücklich auf die derzeit bestehende Rechtslage hinweisen:

  • Die AU-Bescheinigung in Papierform ist seit 1. Oktober 2021 gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Seit diesem Datum ist grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form bzw. mittels eines aus dem Praxisverwaltungssystem erzeugten Stylesheets zu übermitteln.

  • Der Vordruck-Leitverlag verfügt lediglich noch über Restbestände, so dass die Bestellungen kontingentiert werden müssen und ausnahmsweise und nur bei unbedingter Erforderlichkeit, z. B. weil die benötigte Technik zwar bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist oder das entsprechende Update vom PVS-Hersteller fehlt, getätigt werden dürfen. Die Verfügbarkeit der AU-Bescheinigung in Papierform besteht abschließend nur noch bis 30. September 2022.

  • Auf Grund der technischen Schwierigkeiten hat die KV Sachsen eine Übergangszeit ermöglicht, welche die Bestellmöglichkeit beim Vordruck-Leitverlag bis maximal zum 30. September 2022 vorsieht. Hier soll der Vertragsärzteschaft letztmalig die Möglichkeit gegeben werden, die für das neue Verfahren benötigte Technik bzw. die erforderlichen PVS-Updates im 3. Quartal 2022 abschließend zu installieren.

Aus den genannten Gründen werden die Praxen, die die notwendige technische Installation im Praxisverwaltungssystem noch nicht veranlasst haben, dringend gebeten, diese noch im 3. Quartal 2022 zu veranlassen und abzuschließen. Ab dem 1. Oktober 2022 ist eine Bestellung des Musters 1 (AU-Bescheinigung) über den Vordruck-Leitverlag nicht mehr vorgesehen.