Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Applikationswegen und Kosten muss patientenindividuell einschätzen.

Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Applikationswegen und Kosten muss patientenindividuell eingeschätzt werden, welche Therapie ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist und damit das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt. Auch die Schulung von Patienten und Angehörigen ist zu beachten.

Glucagon ist angezeigt zur Behandlung schwerer Hypoglykämien bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, die kein eigenes Insulin mehr produzieren (s. Fachinformationen der Hersteller). Insbesondere Patienten mit nachlassender oder fehlender Wahrnehmung einer drohenden Unterzuckerung können diese oft nicht mehr rechtzeitig mit Traubenzucker oder süßen Getränken verhindern. Hier stellt sich die Frage, welches Glucagon-Notfallset für den Patienten das geeignete ist. Derzeit stehen folgende Produkte zur Verfügung:

Präparat

Darreichungsform

Kosten für N1 (eine Dosis)

GlucaGen®

HypoKit 1 mg

Durchstechflasche
und Spritze zur
s. c.- oder i. m.-Injektion

35,90 €*

Baqsimi® 3 mg

Nasenspray

118,75 €*

Ogluo® 0,5 mg

Fertigpen zur s. c.-Injektion

118,75 €*

Ogluo®1,0 mg

Fertigpen zur s. c.-Injektion

118,75 €*

*    Preise LAUER-TAXE® Stand 15.11.2022

Bitte beachten Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot. Eine Dokumentation der Entscheidungsgründe ist in jedem Fall ratsam, zumal es sich hier um eine kleine Patientengruppe handelt. Im Jahr 2021 wurden in Sachsen insgesamt rund 3.400 Verordnungen ausgestellt.

Im Sprechstundenbedarf ist nur GlucaGen® HypoKit wirtschaftlich. Dies ist insofern begründet, als dass die Applikation vom Arzt und nicht vom Patienten, der eventuell als Folge der Hypoglykämie nur eingeschränkt handlungsfähig ist, vorgenommen wird und durch das Aufziehen der Spritze nur ein sehr geringer Zeitverlust entsteht.

Bitte berücksichtigen Sie die aufgeführten Informationen zum wirtschaftlichen Einsatz von Glucagon-haltigen Arzneimitteln bei Ihrer Therapieentscheidung. Im Rahmen eines durch die Krankenkasse eröffneten Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens obliegt eine Bewertung / Anerkennung der Ausnahmetatbestände allein der Prüfungsstelle, die unabhängig von KV und Krankenkassen entscheidet. Aufgrund dessen kann nicht abgeschätzt werden, inwieweit die Prüfungsstelle im Falle eines Prüfverfahrens Regresse festsetzen würde.