Bewertung der Preisentwicklung noch offen

Die KV Sachsen hat im gegenseitigen Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) derzeit vereinbart, die Heilmittelvereinbarung sowie die Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2022 bis zum 31. März 2023 fortzuführen. Grund für diese Vorgehensweise bildet der noch nicht ausgewiesene Anpassungsfaktor 2 (Preisentwicklung).

Mit der Einführung bundeseinheitlicher Heilmittelpreise wird seit dem vergangenen Jahr der Faktor „Preisentwicklung“ als Basis für die regionalen Heilmittelvereinbarungen ebenfalls auf der Bundebene vereinbart. Da die Vergütungsverhandlungen (nach § 125 SGB V) mit Wirkung für 2022 und 2023 zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer erst kürzlich und im Bereich der Ergotherapie noch nicht abgeschlossen wurde, war eine Einigung über diesen Anpassungsfaktor nicht möglich.

KBV und GKV-Spitzenverband haben vereinbart, dass die Preisentwicklung im Rahmen einer unterjährig zu schließenden Änderungsvereinbarung rückwirkend berücksichtigt werden soll, sobald diese Verträge vorliegen. Außerdem konnte analog zum Vorjahr vereinbart werden, dass im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Prüfgegenstände auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Verordnung geltenden Preise bemessen werden.

Die KV Sachsen und die LVSK werden unmittelbar nach den Entscheidungen auf Bundesebene die Verhandlungen aufnehmen und die Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2023 schließen und dabei die endgültigen Richtgrößen für 2023 vereinbaren. Steigerungen werden dann rückwirkend zum 1. Januar 2023 gültig. Notwendig werdende Richtgrößenabsenkungen wirken frühestens ab dem Beginn des auf die Vereinbarung folgenden Quartals.

Richtgrößen für Heilmittel 2023
(Bruttowerte in Euro pro Quartal)

Hinweis: Es handelt es sich um die für das Jahr 2022 vereinbarten Werte, welche vorläufig weitergelten, da die Preisverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Prüfgruppe

0 – 15 Jahre

16 – 49 Jahre

50 – 64 Jahre

ab 65 Jahre

 70

Chirurgen

11,29 €

39,98 €

57,58 €

52,79 €

130

HNO-Ärzte

15,56 €

5,80 €

7,71 €

3,36 €

190

Internisten – hausärztlich

10,98 €

11,56 €

17,57 €

22,18 €

230

Kinderärzte*

21,82 €

21,82 €

21,82 €

21,82 €

381

Nervenärzte

28,56 €

29,87 €

30,13 €

32,38 €

386

Neurologen

46,27 €

26,72 €

35,46 €

33,64 €

387

Psychiater

7,89 €

23,81 €

22,18 €

20,35 €

440

Orthopäden

37,70 €

78,31 €

84,63 €

68,68 €

800

Allgemeinmediziner/
Praktische Ärzte

19,22 €

15,67 €

23,59 €

27,51 €

*    Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten gilt bei Kinderärzten eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen hinweg.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.