Krebsregister sollen alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebsbehandlung anfallen, erfassen, auswerten und an die Leistungserbringer zurückmelden.

Als neutrale sektorenübergreifende Einrichtungen haben die vier klinischen Krebsregister in Sachsen die Aufgabe, alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebsbehandlung anfallen, zu erfassen, auszuwerten und an die Leistungserbringer zurückzumelden. Die Register verstehen sich als Partner für alle in die onkologische Behandlung involvierten Akteure.

Standardisierte vollzählige, vollständige und zeitnahe Meldungen von Primärdaten bilden die Grundlage sowohl für die transparente Abbildung der Behandlungsrealität als auch für die erweiterte Verwendung dieser Daten z. B. für die Bewertung neuer Therapieoptionen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben existieren mit dem Sächsischen Krebsregistergesetz (§ 2, § 5 und § 16 SächsKRegG) Regelungen zu Meldeanlässen, Zuständigkeiten und Meldewegen für Melder. Eine Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite des Krebsregisters.

Meldewege

Aktuell sind Tumormeldungen papierbasiert oder über eine XML-Schnittstelle möglich.

Papiermeldungen: Dabei werden Epikrisen, histologische Befunde, ausgefüllte Tumormeldebögen oder ähnliche Dokumente in Papierform oder als PDF-Dateien an die Krebsregister gesandt. Geschulte Mitarbeiter erfassen aus diesen Dokumenten die meldepflichtigen Daten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) und bereiten sie so für die (wissenschaftliche) Auswertung vor. Zur Erhöhung der Effektivität und unter Nutzung der Digitalisierung soll dieser Meldeweg zukünftig entfallen.

Meldungen über XML-Schnittstelle: Damit onkologisch tätige Einrichtungen ihre Meldungen in elektronischer Form an die Krebsregister übermitteln können, wurde die XML-Schnittstelle für den oBDS definiert. Sie ermöglicht meldenden Ärzten, ihre Meldungen direkt aus dem jeweils vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem heraus zu generieren.

Um eine Meldung aus dem System heraus zu erstellen, muss in Ihrem Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxissystem eine strukturierte Erfassung vorliegen und der Export der Meldungen über die oBDS-Schnittstelle möglich sein. Die Schnittstelle gilt deutschlandweit und ist von den meisten Softwareherstellern umgesetzt. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Anbieter und fordern Sie eine optimale Integration in die bestehende Software, damit Sie Synergien nutzen können. Nachdem Sie über die eingerichtete Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (XML-Datei) generiert haben, können die Dateien elektronisch an das zuständige klinische Krebsregister übermittelt werden.

Ausblick: Meldungen über Melderportal

Die klinischen Krebsregister in Sachsen arbeiten derzeit sehr intensiv an der Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank und der Klärung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für ein browserbasiertes Melderportal. Über dieses Portal wird es im Verlauf des nächsten Jahres möglich sein, Meldungen elektronisch zu erfassen und an das Krebsregister zu übermitteln. Insbesondere für Melder mit einem geringen Aufkommen meldepflichtiger Ereignisse sowie Praxen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle anbietet, wird dieser Meldeweg geeignet sein. Über den Start des Melderportals wird dann an dieser Stelle berichtet.

Aktueller Stand

Eine Zusammenfassung der in den sächsischen Registern im Jahr 2021 eingegangen Meldungen zeigt, dass der Anteil der elektronischen Übermittlung aktuell bei 53,9 Prozent liegt (Tabelle). Insbesondere im ambulanten Bereich ist es demnach notwendig, den genutzten Meldeweg anzupassen. Bitte beachten Sie, dass die papierbasierte Meldung eine vorübergehende Lösung bis zur Einführung der flächendeckenden elektronischen Meldung ist. Diese Übergangsfrist wird 2023 auslaufen. Auch wenn der Umstieg von einer papierbasierten hin zu einer elektronischen Meldung an das Krebsregister für Sie zunächst einmal ungewohnt ist und eine gewisse Einarbeitungs- und Gewöhnungszeit benötigt, werden Sie langfristig von den Vorteilen des digitalen Meldeweges profitieren.

Erfasste Meldungen in den klinischen Krebsregistern in Sachsen im Jahr 2022

 

Chemnitz

Dresden

Leipzig

Zwickau

Sachsen

Gesamt

83.384

154.972

120.372

53.267

411.995

elektronisch

31.292

100.952

68.309

21.377

221.930

papierbasiert

52.092

54.020

52.063

31.890

190.065

Anteil elektronisch

  37,5 %

  65,1 %

  56,7 %

  40,1 %

53,9%

 

Zusammenfassung

Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine papierbasierte Krebsregistermeldung über Epikrisen oder Meldebögen ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen. Wir bitten Sie deshalb um Unterstützung bei der Umsetzung des elektronischen Meldewegs. Bitte evaluieren Sie, welche technischen Möglichkeiten für Ihr Meldeaufkommen am besten geeignet sind. Die klinischen Krebsregister und ihre Gemeinsame Geschäftsstelle stehen für Fragen zur Umsetzung der elektronischen Meldung gern zur Verfügung.

Der Freistaat Sachsen fördert die Digitalisierung in Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Zuschuss EFRE des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Details finden sie im Sächsischen Ärzteblatt 12/2022; S. 14 und unter www.sab.sachsen.de

 

 

Chemnitz

Dresden

Leipzig

Zwickau

Sachsen

Gesamt

83.384

154.972

120.372

53.267

411.995

elektronisch

31.292

100.952

68.309

21.377

221.930

papierbasiert

52.092

54.020

52.063

31.890

190.065

Anteil elektronisch

  37,5 %

  65,1 %

  56,7 %

  40,1 %

53,9%

Zusammenfassung

Die Übergangsfrist, die derzeit noch eine papierbasierte Krebsregistermeldung über Epikrisen oder Meldebögen ermöglicht, wird im Jahr 2023 auslaufen. Wir bitten Sie deshalb um Unterstützung bei der Umsetzung des elektronischen Meldewegs. Bitte evaluieren Sie, welche technischen Möglichkeiten für Ihr Meldeaufkommen am besten geeignet sind. Die klinischen Krebsregister und ihre Gemeinsame Geschäftsstelle stehen für Fragen zur Umsetzung der elektronischen Meldung gern zur Verfügung.

Der Freistaat Sachsen fördert die Digitalisierung in Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Zuschuss EFRE des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Details finden sie im Sächsischen Ärzteblatt 12/2022; S. 14 und unter www.sab.sachsen.de