Im Arzneimittelbereich wurde das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr effektiv erneut um 3,2 Prozent erhöht.

Um die Richtgrößen fachgruppenübergreifend wieder in etwa denselben Abstand zum Verordnungsfallwert zu bringen, wurden die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen angehoben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2022 auf Höhe des Verordnungsfallwertes 2021 oder gar darunter liegt (Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie), Facharzt für Neurologie). In den übrigen Prüfgruppen bleiben die gewichteten Richtgrößen unverändert. Unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung ergeben sich jedoch in den einzelnen Altersgruppen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.

Nachfolgende altersbezogene Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel wurden für das Jahr 2023 vereinbart.

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel einschließlich Sprechstundenbedarf 2023
(Bruttowerte in Euro pro Quartal) Vorjahreswerte in grau

 

Prüfgruppe

0 – 15 Jahre

16 – 49 Jahre

50 – 64 Jahre

ab 65 Jahre

 

2023

2022

2023

2022

2023

2022

2023

2022

10

Anästhesisten

16,76€

16,05 €

64,72€

61,48 €

153,15€

156,12 €

112,76€

115,75€

70

Chirurgen

14,89€

14,43 €

27,45€

23,87 €

43,19€

42,93 €

70,79€

64,75€

100

Gynäkologen

19,84€

19,48 €

20,09€

17,22 €

62,95€

66,13 €

79,08€

80,17€

130

HNO-Ärzte

29,27€

22,86 €

52,11€

43,99 €

25,42 €

20,00 €

8,29 €

6,82 €

160

Hautärzte

44,36€

37,68 €

147,39€

126,88 €

160,68€

141,57 €

82,94€

73,18€

203

Innere Medizin -
Gastroente-
rologen

90,71€

81,79 €

793,00€

701,03 €

345,70€

277,79 €

150,42€

121,92€

230

Kinderärzte*

54,35€

54,35€

54,35 €

54,35€

54,35€

54,35 €

54,35€

54,35€

386

Neurologen

77,77€

54,48 €

407,57€

407,42 €

292,37€

291,12 €

154,47€

157,54 

Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2023 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte dem Beitrag zu den } Arzneimittelzielen 2023 in diesem Heft auf Seite II.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.