Zum Wechsel der Legislaturperiode fanden am 26. November 2022 in Dresden zwei Vertreterversammlungen der KV Sachsen am selben Tag statt.

Zur 82. und damit letzten Vertreterversammlung der im Dezember 2022 zu Ende gehenden Wahlperiode standen neben den Geschäftsberichten die Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung und der Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung sowie der Haushalt auf der Tagesordnung.

Die konstituierende 83. Vertreterversammlung stand ganz im Zeichen der Wahl der Vorsitzenden der Vertreterversammlung und des Vorstandes der KV Sachsen.

Mit einer gemeinsamen Gedenkminute würdigten die Anwesenden in beiden Versammlungen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen, Herrn Dr. med. habil. Hans-Jürgen Hommel, der am 11. Oktober 2022 im Alter von 85 Jahren verstorben war.

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, erinnerte noch einmal an wichtige Stationen seines Lebens. Dr. Hommel war Gründungsmitglied der KV Sachsen und von 1990 bis 2004 deren Vorstandsvorsitzender. Auch nach seinem Ausscheiden brachte er sich als Ehrenvorsitzender aktiv in die gesundheitspolitische Arbeit ein. Der Facharzt für Orthopädie hatte von 1991 bis 2011 eine eigene Praxis in Leipzig geführt.

 
Abschluss der 7. Legislaturperiode

Dr. Windau begrüßte Referatsleiterin Andrea Keßler aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse und die Mitglieder der Vertreterversammlung. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung

Dr. Windau zog eine kurze Bilanz der vergangenen Legislaturperiode und hob dabei besonders das Thema Bewältigung der Corona-Pandemie hervor. Insbesondere verwies er auf den von der VV beschlossen Not-HVM, der schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichte, wobei partielle unberechtigte Mitnahmeeffekte in solchen Situationen nie vermeidbar seien. Auch die Förderung bestimmter Maßnahmen im Rahmen der Covid-Thematik hätte insgesamt einen guten Effekt gehabt.

Des Weiteren ging er auf die aktuelle Lage ein und betonte, dass auch der ambulante Bereich in der derzeitig schwierigen Energieversorgungssituation auf staatliche Stützungsmaßnahmen angewiesen sei. Doch während diese Maßnahmen fast allen anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen zugestanden werden, würden sie dem ambulanten Sektor vorenthalten. So sollen die Krankenhäuser aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhebliche Mittel erhalten. „Das ist notwendig und richtig, keine Frage“, sagte Dr. Windau. Und natürlich sei das Geld knapp, daher müsse abgewogen werden, wer wie viel erhalte. „Aber in der zehn Seiten umfassenden Aufstellung kommt der ambulante Bereich gar nicht vor. Das zeigt, wie wenig dieser Versorgungsbereich wertgeschätzt wird, wie wenig auch dessen gesamtgesellschaftlich stabilisierende Funktion gewürdigt wird.“ Dies sei eine Diskreditierung der ambulanten Ärzte und Psychotherapeuten, die der Kostenspirale ausgesetzt seien wie alle anderen auch. Er erwarte hier die Unterstützung der sächsischen Landesregierung.

Nach wie vor ungeklärt seien die Rahmenbedingungen für den Konnektorentausch, beklagte Dr. Windau. Nachdem der Chaos-Computer Club e. V. seinen Vorschlag veröffentlicht hatte, nur die Zertifikate zu erneuern, hatte die gematik dies als „Option“ wieder aufgenommen. Auf den offenen Brief von Vorstand und VV-Spitze der KV Sachsen an Gesundheitsminister Karl Lauterbach gab es dazu noch keine Antwort. Das sei bezeichnend für den Umgangsstil des Ministers, so Dr. Windau.

„Schauen wir dennoch nach vorn!“, betonte er. Reformen müssten sinnvoll konzipiert und dann auch umgesetzt werden, z. B. die Krankenhausreform, die längst überfällige Reform der Notfallversorgung und weitere. Die von Gesundheitsminister Lauterbach geplante Etablierung von „Gesundheitskiosken“ bezeichnete Dr. Windau als geplante, ideologisch motivierte Strukturveränderungen durch die Hintertür, die an der sinnvollen Ursprungsidee dieser Kioske vorbeigingen, unnötig Geld und Personal binden und auch keine wirklichen Versorgungsverbesserungen bringen könnten und würden. „Wir haben eine bei allen Schwierigkeiten dennoch gut funktionierende hausärztliche und fachärztliche Versorgung, die geschätzt wird – wir brauchen keine Parallelstrukturen!“

Dr. Windau begrüßte Referatsleiterin Andrea Keßler aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse und die Mitglieder der Vertreterversammlung. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

Geschäftsbericht des Vorstandsvorsitzenden

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, ging zuerst auf die Entscheidung des Bewertungsausschusses zum Orientierungswert ein. Nachdem die Kassen trotz gestiegener Energiekosten und hoher Inflation eine Nullrunde gefordert hatten, musste die Ärzteseite letztlich den Schiedsspruch des Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses von zwei Prozent akzeptieren. Die entscheidende Stimme hatte hierbei der unparteiische Vorsitzende Professor Jürgen Wasem. Dabei wurde ein wichtiger Teil der Begründung für diese geringe Steigerung aus der Argumentation des GKV-Spitzenverbandes hergeleitet, dass die inflationsbedingten Kostensteigerungen aus 2022 nach der Systematik bei der Festlegung des Orientierungspunktwertes für 2024 berücksichtigt würden. Nicht einmal zwei Wochen später hat der gleiche GKV-Spitzenverband in einem Schreiben an das BMG für 2024 eine Nullrunde gefordert, d. h. eine Steigerung um 0,0 Prozent! „Diesen völligen Vertrauensbruch – falls es so etwas wie Vertrauen mit dem GKV-Spitzenverband einmal gegeben hat – darf man aus meiner Sicht nicht hinnehmen!“, so Dr. Heckemann. Er sagte allerdings auch, dass ein solcher Umgang unter den Vertragspartnern in Sachsen undenkbar sei. Er bedauerte, dass sein Aufruf zu einer bundesweiten gleichzeitigen einwöchigen Praxisschließung kein Gehör seitens weiterer KVen und der KBV gefunden hatte. Die KBV wird gegen die Festsetzung des Orientierungswertes für 2023 durch den Erweiterten Bewertungsausschuss klagen.

Erhebliche Probleme sehe er mit der Abschaffung der Neupatientenregelung auf die Ärzteschaft zukommen, sagte Dr. Heckemann weiter. Er sehe ein gewaltiges Risiko: Möglicherweise bringe die neue Regelung kurzfristig mehr Honorar ein, doch damit wachse die Gefahr, dass sie schnell wieder abgeschafft werde, wenn das Geld knapp wird. Auf jeden Fall müssten viel mehr Termine vermittelt werden, um mit den neuen Zuschlägen den Verlust der Neupatientenregelung ausgleichen zu können.

Einen Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode unternahm Dr. Heckemann anhand ausgewählter Leitartikel der KVS-Mitteilungen. Schon vor einem Jahr ging es um die „Diktatur der Digitalisierung“ – die ihren vorläufigen Tiefpunkt in der Pflicht zum Konnektortausch erreichte. Über einen Zeitraum von drei Jahren – von der Pilotphase 2019 bis zum abschließenden Rollout 2021 – erstreckte sich die Bereitschaftsdienstreform, deren Voranschreiten mit sehr vielen Beiträgen begleitet wurde. Weitere wichtige Themen waren die Landarztquote, die Nachwuchsgewinnung, 2018 die Datenschutzgrundverordnung, die MVZ-Problematik sowie die Psychotherapiereform Mitte 2017.

Dass die Corona-Pandemie in den drei vergangenen Jahren eine besondere Herausforderung für die Ärzteschaft darstellte, war allen gegenwärtig. Auch sie wurde mit vielen Beiträgen in den KVS-Mitteilungen sowie häufigen aktuellen Rundschreiben begleitet, die versuchten, den behandelnden Ärzten eine gewisse Orientierung zu geben.

Diskussion

In der anschließenden Diskussionsrunde wurde vor allem die Problematik des Ärztemangels thematisiert. Es werde immer schwieriger, die ärztliche Versorgung mit immer weniger Ärzten sicherzustellen. Die Eigenbeteiligung von Patienten als Lösungsansatz werde befürwortet. Außerdem wünsche man sich ein stärkeres Durchsetzungsvermögen der KBV und deutlichere Ansagen gegenüber der gematik.

Änderung der Bereitschaftsdienstordnung

Der Vorsitzende der Bereitschaftsdienstkommission, Dipl.-Med. Peter Raue, stellte die Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung (BdO) vor, die sich aus der Bereitschaftsdienstreform und daraus folgender Vorstandsbeschlüsse ergeben hatten. Dies betraf u. a. eine Änderung der Gebührenregelung beim Nichtantritt zum eingeteilten Dienst, die künftig auch Beraterärzte betreffen wird. Für letztere wurde zusätzlich eine Passage zum Datenschutz neu aufgenommen.

In der anschließenden Diskussion wurde nach einer Entscheidung zu den Möglichkeiten des Einsatzes von Ärzten in Weiterbildung gefragt. Herr Raue bat um Verschiebung bis zum Frühjahr, da man gemeinsam mit der Sächsischen Landesärztekammer an einer Lösung arbeite.

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Die geänderte BdO tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die daraus resultierenden Änderungen in der Gebührenordnung der KV Sachsen wurden ebenfalls einstimmig angenommen.

Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Sylvia Krug, legte die Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung dar. Die Regelung, dass frühestens sechs Monate vor Tätigkeitsbeginn bei Kontingentförderstellen der Antrag gestellt werden darf, wurde aufgehoben. Die bestehende Regelung, dass alle Antragsteller auf der Warteliste, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres aufrücken, automatisch im Folgejahr mit neuem Jahreskontingent aufrücken können, wurde konkretisiert. Um Buchungsprozesse in Verbindung mit der Weiterbildungsförderung zu vereinfachen, wird künftig der Gehaltszuschuss ausschließlich auf das Honorarkonto des Weiterbilders überwiesen.

Neu aufgenommen wurde ein Abschnitt für ausgewählte Weiterbildungen, die mit Mitteln des Strukturfonds gefördert werden können. Neu ist ebenfalls die Empfehlung, Ärzte in Weiterbildung für die Teilnahme an Angeboten in sogenannten Kompetenzzentren Weiterbildung freizustellen. Weitere Neuregelungen bzw. Konkretisierungen betrafen die Unterbrechung der Weiterbildung und mögliche Rückzahlungsforderungen.

Mit den einstimmig beschlossenen Änderungen treten die Durchführungsbestimmungen am 1. Januar 2023 in Kraft.

Nichtöffentlicher Teil und Schlussbetrachtung

Im anschließenden nichtöffentlichen Teil wurden der Rechnungsabschluss 2021 und der Haushalt 2023 von Dr. Hagen Bruder, dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, vorgestellt und von den Vertretern diskutiert. Dem Vorstand wurde Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt. Der Haushalt 2023 wurde einstimmig angenommen. Hauptgeschäftsführer Michael Rabe gab einen Überblick zum aktuellen Stand der Strukturänderungen in der KV Sachsen.

Abschließend dankte Dr. Windau allen Ehrenamtsträgern und Mitarbeitern, insbesondere den ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen, für die sehr gute Zusammenarbeit in der vergangenen Legislaturperiode. Eine spezielle Würdigung erhielt Dr. Johannes-Georg Schulz, der langjährige Ärztliche Leiter am Standort Dresden, der das Amt jetzt abgibt. Ein weiteres Dankeschön galt Referatsleiterin Andrea Keßler für die langjährige, immer faire Zusammenarbeit.