Bei den Wirtschaftlichkeitszielen gibt es im neuen Jahr inhaltlich nur wenige Veränderungen.

Vorrangig wurden wichtige zwischenzeitliche Marktveränderungen (z. B. Generikaeintritte) in den Zielen berücksichtigt. Bedeutsame Änderungen gibt es dieses Jahr für die internistisch tätigen Onkologen. Bislang mit Einzelsubstanzen besetzte Generikaziele wurden zu einem mehrere Wirkstoffe umfassenden Generikaziel (definierte generikafähige Onkologika) zusammengefasst. Daneben wurden zwei weitere Ziele bei den Onkologen aufgenommen. Auch bei den Tyrosinkinaseinhibitoren und Antiemetika sollen künftig möglichst Generika verordnet werden. Alle Änderungen sowie die diesbezüglich vereinbarten Zielwerte wurden zuvor mit den Vorsitzenden des BNHO-Regionalverbandes Sachsen (Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e. V.) abgestimmt.

Die KV Sachsen konnte erreichen, dass alle neu aufgenommenen sanktionsbewehrten Wirtschaftlichkeitsziele im ersten Jahr nicht in die Zielwertprüfung einbezogen werden. Eine Verfehlung führt maximal zu einer Beratung, die nicht als „Beratung vor Regress“ zu werten ist.

Die Zielwertsteigerungen aller übrigen Ziele fallen insgesamt moderat aus. Teilweise wurden die Quoten stabil gehalten oder sogar abgesenkt. Die KV Sachsen konnte erreichen, dass die Zielquoten bis auf wenige Ausnahmen unterhalb von 90 Prozent blieben. Die Medikationskatalogquote steigt im hausärztlichen Bereich auf 88,5 Prozent. Gleichzeitig werden mehrere blutdrucksenkende Kombinationspräparate neu als Zielsubstanzen gewertet. Damit sollte nach Ansicht der Vertragspartner ein ausreichend hoher Anteil an Nichtzielsubstanzen zur Versorgung von Patienten verbleiben, bei denen Zielsubstanzen (im Medikationskatalog = „Standard“ bzw. „Reserve“) nicht (mehr) eingesetzt werden können. Das NOAK-Ziel pausiert im Jahr 2023. Bei den richtgrößenentlastenden Zielen wurde ein Ziel für ADHS-Medikamente aufgenommen, bei dessen Einhaltung Kinderärzte vor der Richtgrößenprüfung geschützt werden sollen. Alle Arzneimittelziele und Zielwerte für das Jahr 2023 können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Neu aufgenommen als qualitative Ziele (ohne Zielwert, nicht sanktionsbewehrt) wurden Regelungen zur Verordnungsweise von Cannabisprodukten und klimafreundlichen Inhalatoren zur Behandlung obstruktiver Lungenerkrankungen.

Sie finden die tabellarischen Übersichten der Arzneimittelziele im PDF im rechten Rand.