Was bedeutet das für den teilnehmenden Arzt?

Die AOK PLUS hat den Vertrag über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach § 73a SGB V in Sachsen zum 31. März 2023 gekündigt. Damit endet der im Dezember 2012 geschlossene Vertrag mit der KV Sachsen.

Was bedeutet das für den teilnehmenden Arzt?

Die vertraglich vereinbarten Leistungen können somit nur noch bis zum 31. März 2023 abgerechnet werden. Um den Versicherten weiterhin ein Angebot Homöopathie zur Verfügung zu stellen, bietet die AOK PLUS diese Leistung im Rahmen ihres Bonusprogrammes an.