Der bisherige Vertrag zur qualitätsgesicherten besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung von Versicherten mit Osteoporose galt nur zwischen der AOK PLUS und dem Berufsverband der Osteologen. Die KV Sachsen war nur zur Abrechnung beauftragt. Um der KV Sachsen eine bessere Beteiligung und Qualitätskontrolle zu gewährleisten, haben sich die bisherigen Vertragspartner entschlossen, die KV Sachsen als vollwertigen Vertragspartner zu integrieren.

Was bedeutet das für den teilnehmenden Arzt?

Versorgungstechnisch hat sich zum Vorgängervertrag nichts geändert. Lediglich das Abrechnungsprocedere der Abrechnungsziffer „Pauschale Funktionstraining“ wurde angepasst: Die Ärzte müssen nun dafür eine eigene Ziffer (98607) abrechnen. Vorher wurde die Leistung durch die KV Sachsen zugesetzt.

Der Vertrag trat zum 1. Januar 2023 in Kraft.