Wählen. Bewirken. Gestalten. Geben Sie jetzt Ihre Stimme ab!

Die achte Wahlperiode der Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer geht im Juni 2023 zu Ende. Die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung für die neue Wahlperiode 2023 bis 2027 erfolgt ausschließlich als Briefwahl ab Mitte März bis zum 3. April 2023.

Die Kammerversammlung ist das wichtigste Gremium der Sächsischen Landesärztekammer und damit auch der sächsischen Ärzteschaft. Sie besteht aus 101 gewählten Mitgliedern und je einem Vertreter des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultäten der Universitäten Dresden und Leipzig.

Die Kammerversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Ärztekammer. Sie bietet aber auch eine konstruktive Plattform, aktuelle Themen und Probleme der Ärzteschaft zu diskutieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Klassische Kammerthemen, wie Weiter- und Fortbildung oder auch das Berufsrecht, werden maßgeblich von der Kammerversammlung bestimmt. Versorgungsthemen werden in die entsprechenden politischen Gremien eingespeist, womit Einfluss auf die Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene genommen wird. Zweimal im Jahr kommt dieses Parlament in Dresden zusammen, um den Kurs der Ärztekammer festzulegen sowie Forderungen und Stellungnahmen zur Landes- wie Bundesregierung zu senden. Der Sächsische Ärztetag, ein jährliches Highlight, bringt zudem Politik, Heilberufe und ärztliche Verbände auf persönlicher Ebene zusammen.

Bis zum 3. April 2023 geht es um die Wahl der Mandatsträger für Ihr sächsisches Ärzteparlament. Die Briefwahlunterlagen werden Mitte März 2023 an Sie versendet. Wählen Sie und stellen Sie damit Ihr Ärzteparlament auf eine stabile basisdemokratische Grundlage, damit das Bewirken und Gestalten zum Wohle der Ärztinnen und Ärzte und zum Nutzen der Allgemeinheit im Freistaat Sachsen gelingt!

Rückfragen

Landeswahlleiterin

Ass. jur. Annette Burkhardt
0351 8267-414
kammerwahl@slaek.de