Einreichung von Wartungsnachweisen entfällt

Wegfall der verpflichtenden Einreichung von Wartungsprotokollen im Rahmen der messtechnischen Kontrolle aufgrund von EBM-Änderungen

Durch eine EBM-Anpassung entfällt die Antrags- und Genehmigungspflicht für orientierende audiometrische Untersuchungen und tonschwellenaudiometrische Untersuchungen. Aus diesem Grund müssen keine Geräte- und Wartungsnachweise mehr bei der KV Sachsen eingereicht werden.

Ärztinnen und Ärzte mit der Genehmigung zur Hörgeräteversorgung sind gemäß § 8 der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung und Hörgeräteversorgung Kinder dazu verpflichtet, regelmäßig einen Nachweis der jährlich durchzuführenden messtechnischen Kontrolle durch einen autorisierten Wartungsdienst entsprechend § 14 MPBetreibV für das verwendete Audiometer zu erbringen.

Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die Prüfung der weiterhin verpflichtenden messtechnischen Kontrolle in der Hörgeräteversorgung durch die Erklärung zur Abrechnung.

Bitte reichen Sie keine Wartungsprotokolle mehr bei der KV Sachsen ein, Ihre Erklärung zur Abrechnungsabgabe genügt.