Quartalsweise können immer wieder eDokumentationen nicht vergütet werden, weil es verschiedene Konstellationen verhindern.

Hier helfen eine gute Praxisorganisation und die Beachtung einiger Hilfestellungen, u. a. die Prüfung der DMP-Arztinformation.

Regelmäßig kommen eDokumentationen nicht in der DMP-Datenstelle an, weil Ärzte mit einer falschen LANR und/oder BSNR dokumentieren oder es dokumentieren Ärzte, welche keine Genehmigung für das DMP besitzen. In all diesen Fällen kommt es zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung (SrR) der abgerechneten DMP-Abrechnungsziffern. Hintergrund ist, dass die DMP-Datenstelle jede Dokumentation mit dem Arztverzeichnis abgleicht. Dieses enthält für jeden Arzt eine LANR / BSNR-Kombination in Verbindung mit der genehmigten Indikation. Und nur wenn für dieses Krankheitsbild die entsprechende LANR / BSNR-Kombination die Dokumentationen erstellt, kann die Dokumentation gültig werden.

Wie können Sie prüfen, was in der DMP-Datenstelle tatsächlich angekommen ist?

Hierfür steht Ihnen eine zusammenfassende Liste der DMP-Datenstelle, die sogenannte Arztinformation, zur Verfügung. Wenn Sie Daten an die DMP-Datenstelle per E-Mail versendet haben, erhalten Sie im Folgemonat den entsprechenden Brief mit der Arztinformation. Hiermit können Sie überprüfen, welche Patientendokumentationen mit welchem Status (letzte Spalte im Brief) in der Datenstelle vorliegen.

Fehlen hierauf Patienten, so kann in der DMP-Datenstelle nachgefragt werden. Erhalten Sie keine Arztinformation, sollten Sie ebenfalls die DMP-Datenstelle kontaktieren, dann sind wahrscheinlich die Daten nicht in der Datenstelle eingegangen. Die Datenstelle versendet keine Reminder, sofern vergessen wurde, Dokumentationen zu versenden.

Insbesondere in Gemeinschaftspraxen, MVZ oder BAG mit mehreren Ärzten kommt es gehäuft zu solchen Fehlern. Achten Sie daher bitte auf die Arztinformation und nutzen Sie diese, um SrR zu vermeiden. Denn es erfolgt nicht nur die Streichung der Quartalsvergütung für das DMP, auch die Zahlung der jährlichen DMP-Betreuungspauschale ist für diesen Zeitraum dann nicht mehr möglich.

Bleibt dadurch auch ein zweites Mal das Gültigwerden / Erstellen einer Dokumentation aus, so wird der Patient rückwirkend aus dem DMP ausgeschrieben (zum Datum der letzten gültigen Dokumentation).

Auswirkungen von rückwirkenden Ausschreibungen

Dokumentationen werden quartalsweise oder halbjährlich erstellt. Somit erfolgt bei zweimaligem Fehlen der Dokumentation eine rückwirkende Ausschreibung von bis zu einem Dreivierteljahr (Quartalsdoku) oder 1,5 Jahre (Halbjahresdoku).

Teilnahme- und Einwilligungserklärung notwendig

Zuletzt im Heft 04/2022 berichteten wir über die dringende Notwendigkeit, die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE / EWE) des Patienten zügig in Papierform an die DMP-Datenstelle zu versenden. Liegt diese nicht vor, so wird die eDokumentation (auch wenn diese mit Status fristgerecht, vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegt) nicht gültig und wird gelöscht. Der Vergütungsanspruch für den Arzt erlischt somit und es erfolgt auch hier eine Sachlich-rechnerische Richtigstellung.

Arztfeedbackberichte nur noch im Mitgliederportal zum Herunterladen

Seit dem Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2021 sind die Feedbackberichte nur noch im Mitgliederportal hinterlegt. Die KV Sachsen hatte dazu im letzten papiergebundenen Feedbackbericht im Juni 2021 informiert.

Im Mitgliederportal können Sie entsprechend Ihrer genehmigten DMP-Indikationen die Arztfeedbackberichte herunterladen. Die Berichte werden nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt. Aktuell sind die Berichte des 2. Halbjahres 2022 eingestellt. Im Archiv finden Sie die Berichte bis zum 1. Halbjahr 2021.

Wir bitten auch um Beachtung der Hinweise in den FAQ zum DMP auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Informationen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Genehmigungspflichtige Leistungen > "D" > DMP > FAQ

Arztfeedbackberichte im Mitgliederportal

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