4. Nachtrag zu den Verträgen mit der KNAPPSCHAFT über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2 und U10/U11)
Zum 1. April 2023 tritt der 4. Nachtrag zu den Verträgen mit der KNAPPSCHAFT über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2 und U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin in Kraft.
Hintergrund der Überarbeitung des Vertrages ist u. a. die Umstellung der Rechtsgrundlage von § 73c SGB V auf § 140a SGB V.
Abgesehen von formalen Änderungen erfolgten diese inhaltlichen Anpassungen:
Der Vertragsname wurde um den Zusatz „gemäß § 140a SGB V“ ergänzt
Anpassung der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2)
Die Vergütung der Leistungen 81102, 81120 und 81121 wird von 53 Euro auf 57 Euro erhöht.
Bitte verwenden Sie nur noch die neue Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2).