Antragstellung für die Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin wird einfacher

Nutzen Sie die neue Leistungsübersicht für Ihren Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis für das Fachgebiet Allgemeinmedizin – ab sofort abrufbar für Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten im Mitgliederportal der KV Sachsen.

Bedeutung der ambulanten Weiterbildung

Großer Dank geht an dieser Stelle zunächst an alle aktiven ambulanten Weiterbilder der verschiedenen Fachrichtungen!

Die geforderten Kompetenzen und Fähigkeiten nach der geltenden Weiterbildungsordnung zu vermitteln, ist Aufgabe der Weiterbilder. Dabei die Freude und Leidenschaft an der Arbeit in der ambulanten Versorgung in all ihren Facetten weiterzugeben, ist mithin die größere Zielstellung und Herausforderung.

Aufgrund der teilweise fortgeschrittenen Altersstruktur der sächsischen Ärzteschaft und anstehender Abgänge in den verdienten Ruhestand drohen verschiedene Versorgungsprobleme in der ambulanten Versorgung. Deswegen hat die Ausbildung des hausärztlichen Nachwuchses einen hohen Stellenwert. Die KV Sachsen setzt sich darum für ein dichtes Netz an Weiterbildern im Fachgebiet Allgemeinmedizin ein. Es gibt aktuell (Mai 2023) insgesamt 277 Hausärzte, die aktiv in Stadt und Land weiterbilden, davon sind 211 Allgemeinmediziner und 66 hausärztlich tätige Internisten. Die Zahl derer mit einer Befugnis für die Allgemeinmedizin liegt dabei laut Weiterbilderverzeichnis der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) jedoch um einiges höher – bei derzeit ca. 790 Ärzten. Die Entscheidung für eine Weiterbildertätigkeit soll künftig in Bezug auf die Antragstellung, insbesondere für eine neue Befugnis für das Fachgebiet Allgemeinmedizin nach der Weiterbildungsordnung 2021, leichter gemacht werden.

Neue Leistungsübersicht zur Antragsstellung im Mitgliederportal

Der Weg für ambulante Weiterbilder führt zunächst zur SLÄK, um dort eine fachbezogene Weiterbildungsbefugnis an einer anerkannten Weiterbildungsstätte zu erhalten. Vorausgesetzt wird, dass die typischen Hausarztleistungen erbracht werden. Die KV Sachsen unterstützt die SLÄK dahingehend, dass ab sofort eine nach den Anforderungen der SLÄK definierte Leistungsübersicht für die Gruppe der Hausärzte im Mitgliederportal der KV Sachsen abrufbar ist. Die Leistungsübersicht ist ergänzend zu den Antragsunterlagen für die Weiterbildungsbefugnis für das Fachgebiet Allgemeinmedizin bei der SLÄK einzureichen. Sie erleichtert künftig die Antragstellung im Punkt der Nachweisführung der arztbezogenen EBM-Ziffernstatistik. Die Antragsformulare werden nach telefonischer Beratung durch die SLÄK bereitgestellt.

Hausärztlich tätige Internisten haben die Wahl – Allgemeinmedizin oder Innere Medizin?

Durch Anpassung der Sächsischen Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2023 können hausärztlich tätige Internisten wieder eine Weiterbildungsbefugnis für das Fachgebiet Allgemeinmedizin erhalten. Daneben können hausärztlich tätige Internisten auf Basis der Weiterbildungsordnung 2021 des Weiteren eine Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Innere Medizin beantragen. Da Weiterbilder grundsätzlich eine Weiterbildungsbefugnis nur für eine Facharztweiterbildung erhalten können, müssen sich die hausärztlich tätigen Internisten für eine davon entscheiden. Die Höhe der Gehaltsförderung ist abhängig vom Weiterbildungsziel.

In wenigen Schritten zu Ihrer persönlichen Leistungsübersicht für das Fachgebiet Allgemeinmedizin

Mitgliederportal > Dokumente > Arztbezogene EBM-Leistungsübersicht

Weitere Informationen zur Weiterbildungsförderung und den weiteren Fördervoraussetzungen

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Niederlassung und Zulassung > Fördermöglichkeiten > Weiterbildungsförderung