Beendigung zum 30. September 2023

In den letzten Jahren stellte der Medizinische Dienst der Krankenkassen nur noch vereinzelt Anfragen, um Unterlagen und Auskünfte für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zu erhalten.

Daher wird der Vertrag über das Einholen von Unterlagen und Auskünften des behandelnden Arztes im Rahmen der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI durch den Medizinischen Dienst Sachsen mit der Abrechnungsnummer 99141 zum 30. September 2023 beendet.