Neue Fördermaßnahme ab 1. Januar 2024

So nennt sich die neuste Fördermaßnahme, die am 1. Januar 2024 an den Start geht. Hiermit soll die vertragsärztliche Weiterbildung regional breiter aufgestellt werden, um die Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen langfristig zu stärken.

Mit dem Ziel, zusätzliche Weiterbildungskapazitäten zu schaffen, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen die Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung erneut ausgebaut. Mit einem pauschalen Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro sollen Praxen für die Weiterbildung von ärztlichem Nachwuchs, insbesondere infrastrukturell, unterstützt werden. Ab Anfang nächsten Jahres kann dieses neue Förderinstrument in den Regionen Sachsens beantragt werden, in denen entsprechende Feststellungen des Landesausschusses zur aktuellen Versorgungssituation bestehen.

Das Startkapital für Weiterbildungspraxen ergänzt somit die bestehenden Maßnahmen zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Neben unterschiedlichen Gehaltszuschüssen und dem Ausgleich von Nebenkosten wird nun ein weiterer Anreiz gesetzt, sich aktiv als Weiterbilder im Sinne einer nachhaltigen Versorgung für ganz Sachsen zu engagieren.

Details zu der neuen Maßnahme und deren Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite der KV Sachsen veröffentlicht.