Termine der Abschlags- und Restzahlungen 2024

Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertag des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Zahlungstermin vorverlegt.

Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des vierten Monats nach Quartalsende. Die Auszahlungen für die ASV erfolgt mit Restzahlungs- bzw. Honorarauszahlung.

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.

 

Termine der Abschlagszahlungen 2024

Dezember 2023 Montag, den 15.01.2024
Januar 2024 Donnerstag, den 15.02.2024
Februar 2024 Freitag, den 15.03.2024
März 2024 Montag, den 15.04.2024
April 2024 Mittwoch, den 15.05.2024
Mai 2024 Freitag, den 14.06.2024
Juni 2024 Montag, den 15.07.2024
Juli 2024 Donnerstag, den 15.08.2024
August 2024 Freitag, den 13.09.2024
September 2024 Dienstag, den 15.10.2024
Oktober 2024 Freitag, den 15.11.2024
November 2024 Freitag, den 13.12.2024
Dezember 2024 Mittwoch, den 15.01.2025

Termine der Restzahlungen 2024

Quartal III/2023 Donnerstag, den 25.01.2024
Quartal IV/2023 Donnerstag, den 25.04.2024
Quartal I/2024 Donnerstag, den 25.07.2024
Quartal II/2024 Freitag, den 25.10.2024
Quartal III/2024: Freitag, den 24.01.2025

Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2024 erfolgt Ende Januar 2024, die erstmalige Zahlung am 15. Februar 2024 für Januar 2024.

Werden der KV Sachsen besondere Umstände bekannt (z. B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KV Sachsen die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.