Durchführung der Prophylaxe im Bereitschaftsdienst nicht in der Häuslichkeit

Aufgrund der Anfrage eines Geburtshauses zur ambulanten Rhesus-Faktor-Prophylaxe bei Rhesus-negativen Müttern nach der Geburt im Bereitschaftsdienst möchten wir Sie darüber informieren.

Anliegen des Geburtshauses war es, die Prophylaxe im häuslichen Umfeld der Wöchnerin durch einen Arzt des Bereitschaftsdienstes injizieren zu lassen. Dieses Vorgehen ist nicht zu empfehlen. Die Injektion der Anti-D-Prophylaxe ist keine Notfall-Indikation für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, da nach der Geburt eines Rhesus-positiven Kindes (bei Rhesus-negativer Mutter) ein Zeitintervall von 72 Stunden ausreichend ist, die Prophylaxe durchzuführen. Da die im Geburtshaus Entbindenden in der Regel gesunde Frauen sein sollten, ist es sicherlich auch zumutbar, dass diese innerhalb von drei Tagen einen ambulanten Gynäkologen oder erforderlichenfalls eine Klinik selbst aufsuchen.

Aufgrund möglicher allergischer Reaktionen sollte die Prophylaxe einschließlich einer Nachbetreuungszeit durch einen Facharzt für Gynäkologie durchgeführt werden. Sie ist außerdem mittels eines Aufklärungsbogens mit Unterschrift zu dokumentieren und zu archivieren.

Seit dem 1. Juli 2021 wird jeder Rhesus-negativen Schwangeren während der Schwangerschaft im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge ein genetischer Test angeboten, um den Rhesusfaktor ihres ungeborenen Kindes zu bestimmen. Der Test schafft Klarheit darüber, ob eine Anti-D-Prophylaxe während des Schwangerschaftsverlaufes und nach der Geburt durchgeführt werden muss. Die notfallmäßige Gabe der Injektion im Rahmen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes wird damit noch unplausibler, da sich sowohl Geburtshaus als auch das Elternpaar ausreichend lange auf die Notwendigkeit der Rhesus-Faktor-Prophylaxe einrichten können.

Aus den genannten Gründen sollte die Prophylaxe nicht in der Häuslichkeit erfolgen. Auch die Entbindung in einer Klinik statt in einem Geburtshaus wirkt dem Problem entgegen.