Meldung der Abwesenheit von der Praxis bei Urlaub, Krankheit, der Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen ab dem ersten Tag der Abwesenheit

Grundsätzlich ist die Abwesenheit von der Praxis bei Urlaub, Krankheit, der Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen – und zwar ab dem ersten Tag der Abwesenheit – den Patienten in geeigneter Weise (z. B. durch Aushang und telefonische Ansage) bekanntzugeben. Dies gilt auch für Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften bzw. Medizinischen Versorgungszentren.

Dauert die Abwesenheit von der Praxis länger als eine Woche, so ist dies der KV Sachsen unter Nennung des Vertreters zu melden. Die Pflicht zur Mitteilung besteht unabhängig davon, ob ein anderer Vertragsarzt die Vertretung übernimmt oder ein Vertreter in der Praxis tätig wird. Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretenden Arzt abzusprechen. Sofern Ihr Vertreter nicht im Arztregister der KV Sachsen eingetragen ist, bitten wir um die Vorlage einer Kopie des Arztregisterauszuges der zuständigen KV bzw. beglaubigte Kopie der Approbations- und Facharzturkunde.

Die Anzeigepflicht gilt für Vertragsärzte persönlich. Für Ärzte, die in einer Vertragsarztpraxis angestellt sind, hat der Arbeitgeber für eine Vertretung zu sorgen und die Anzeige gegenüber der KV Sachsen zu übernehmen. Bei MVZ obliegt die Anzeigepflicht dem ärztlichen Leiter. Dies gilt ausnahmslos auch für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, soweit es sich nicht um Brückentage handelt, an denen organisierter Bereitschaftsdienst stattfindet. Ein Verweis auf einen nicht existenten Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist selbstverständlich nicht möglich.

Die Meldung der Abwesenheit und Vertretung sollte möglichst ausschließlich über das Mitgliederportal der KV Sachsen erfolgen.

Klicken Sie hierfür auf der Startseite des Mitgliederportals links auf „Mitteilung der Abwesenheit“, um zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (eAV-Bereich) zu gelangen, und folgen Sie der Benutzerführung.

Die Meldung auf elektronischem Weg ermöglicht Ihnen, einen Überblick über Ihre Abwesenheiten und Ihre Vertretungen zu behalten. Meldungen können auch nach der Absendung noch verändert werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung Ihrer Abwesenheit sowie der Praxis, welche die Vertretung übernimmt, über die Arztsuche auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Übrigens können Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen auch durch das nichtärztliche Personal der Arztpraxis (über einen Mitarbeiter-Zugang) problemlos erstellt werden.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen haben, können Sie sich an den IT-Support für Mitglieder wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Beratung im Ressort Vertragsärztliche Versorgung.