Informationen der KV Sachsen aufgrund zunehmender Lieferengpässe/-schwierigkeiten

Aufgrund zunehmender Lieferengpässe/-schwierigkeiten stellt die KV Sachsen Ihnen ab sofort eine neue Rubrik im Bereich Für Praxen > Verordnungen > Sprechstundenbedarf auf der Internetpräsenz zur Verfügung.

Da sich die schwierigen Liefersituationen von Arzneimitteln auch auf die Versorgung im Sprechstundenbedarf auswirken, kommt es mittlerweile verstärkt zu Absprachen zwischen der KV Sachsen und der AOK PLUS oder zu anderweitigen Vorgaben z. B. durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Um Ihnen eine bessere Übersicht der Sonderregelungen zu ermöglichen, finden Sie ab sofort alle Sonderregelungen / Maßnahmen zum Sprechstundenbedarf in einer neu geschaffenen Rubrik unter Für Praxen > Verordnungen > Sprechstundenbedarf > Sonderregelungen im Sprechstundenbedarf.

Ergänzend erhalten Sie diese Informationen auch weiterhin in gewohnter Form auf der Internetpräsenz als Praxis-News.

Aktuell bestehen Sonderregelungen zu:

  • Aspirin i. v.

  • Irenat Tropfen

  • Metamizol i. v.

  • cyclopentolathaltigen Augentropfen.

Der Bezug von Sprechstundenbedarf ist in Sachsen generell an die gültige Sprechstundenbedarfsvereinbarung gebunden. Mögliche Sonderregelungen, wie z. B. einen vorübergehenden Bezug von Importen, kann die KV Sachsen daher nur mit Zustimmung der AOK PLUS vereinbaren.