Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf einen Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung 2023 verständigt.

Das Wirtschaftlichkeitsziel zu Antiglaukomatosa wird aufgrund der Verfügbarkeit von Tafluprost-haltigen Generika zum 1. April 2023 angepasst: Tafluprost wird den Zielsubstanzen zugeordnet und der Zielwert auf 96,2 % angehoben.

Somit ergeben sich für Fachärzte für Augenheilkunde für die Zielwertprüfung folgende Wirtschaftlichkeitsziele:

PG PG-Bezeichnung Ziel-Nr. Ziel Beschreibung Quote
040

 

Augenheilkunde 040/e Antiglaukomatosa

Anteil Mono- und Kombinationspräparate
mit generikafähigen Wirkstoffen mindestens

93,5%
(1. Quartal)
 

96,2%
(ab 2. Quartal)

 

 

040/f

IVOM:
VEGF-Hemmer

 

Anteil
Rabattarzneimittel mindestens

90,0%
 

 

Weiterhin wird beim qualitativen Ziel zur Migräneprophylaxe ein Hinweis auf Praxisbesonderheiten gemäß § 130b SGB V aufgenommen. Die aktuelle Arzneimittelvereinbarung finden sie unter

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordnungen > Arznei und Verbandmittel

Verordnungs- und Prüfwesen/Cz