Information über aktuelle Rückforderungsanträge der Krankenkassen

Wir möchten Sie im Folgenden über aktuelle Rückforderungsanträge der Krankenkassen mit der Begründung Off-Label Use* (ausgewählte Beispiele) informieren. Um sich vor Anträgen der Krankenkassen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

  • Versatis 700 mg wirkstoffhaltiges Pflaster®
    Indikation: Zur Linderung der Symptome von neuropathischen Schmerzen nach einer Herpes-Zoster-Infektion (Post-Zoster-Neuralgie, PZN) bei Erwachsenen.

  • melatoninhaltige Arzneimittel
    Slenyto 1 mg Retardtabletten®, Slenyto 5 mg Retardtabletten®

    Indikation: Zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2-18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren.

    Circadin 2 mg Retardtabletten®
    Indikation: Als Monotherapie für die kurzzeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlafqualität gekennzeichneten Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren.

    Die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 32: Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen sind zu beachten (https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/16/ ).

Die zuvor genannten Arzneimittel können bei medizinischer Notwendigkeit lediglich in den benannten Indikationen und Altersgrenzen (In-Label) zu Lasten der GKV verordnet werden. Bitte denken Sie auch an die entsprechende Diagnoseverschlüsselung nach ICD-10-GM in Ihren Abrechnungsdaten.

Bitte prüfen Sie generell vor der Verordnung eines Arzneimittels, ob dieses innerhalb der Zulassung angewendet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, die Behandlung aus Ihrer Sicht aber medizinisch notwendig sein, empfehlen wir vor der Verordnung einen Off-Label-Use-Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordnungen > Arznei- und Verbandmittel > Arzneimittelverordnungen Grundlagen

Information „Off-Label-Use"

* Als „Off-Label-Use" bezeichnet man den zulassungsüberschreitenden Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete. Nebel der Indikation des Arzneimittels sind dabei auch definierte Altersgrenzen, Dosierungsbereiche, Therapiedauer, Art der Applikation und Beschränkungen der Zulassung z. B. auf ein bestimmtes Geschlecht zu berücksichtigen.

Ansprechpartner

Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe

Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe/man