Mit der Veröffentlichung vom 13. Februar 2023 haben wir über das Ambulante Operieren ab Januar 2023 informiert. So unter anderem über die neu in den EBM aufgenommenen Zuschläge 31451 bis 31457.

Die neuen Zuschläge 31451 bis 31457 (Abschnitt 31.3.20 EBM) sind bei ambulant durchgeführten Operationen, wie Arthroskopien und Hernien-Eingriffen, berechnungsfähig. Die Förderzuschläge sind über den OPS-Kode den jeweiligen Eingriffen zugeordnet.

Wie bereits am 13. Februar 2023 informiert, werden die Zuschläge von der KV Sachsen nicht automtisch zugesetzt. Die Zuschläge müssen bei der Abrechnung aktiv angesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der Abrechnung des jeweiligen Zuschlages der betreffende OPS-Kode in der Feldkennung 5035 angeben wird.

Die Leistungserbringung der Zuschläge 31451 bis 31457 ist gemäß 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen EBM nur dann vollständig gegeben, wenn bei der Berechnung die Angabe des OPS in der gültigen Fassung erfolgt.

Abrechnung/eng-silb

Weiterführende Informationen

KBV: Ambulantes Operieren