Mit der TK haben die BVKJ-Service GmbH des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und die AG Vertragskoordinierung der KBV, bei der die KV Sachsen beteiligt ist, die Anhebung der Vergütung für die Jugenduntersuchung J2 mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2023 verhandelt:

Der nach § 5 teilnehmende Arzt erhält eine pauschale Vergütung pro Vorsorgeuntersuchung:

  • GOP 81121 Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2: 58 Euro (bisher: 53 Euro)

Weitere Informationen können sie unter Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A-Z Buchstabe F einsehen.