Die aktuelle Anordnung von Zulassungsbeschränkungen des Landesausschusses vom 27.10.2023 wurde mit Veröffentlichung im Internet am 30.10.2023 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Stellen endet somit am 25.12.2023.
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Zulassung
Die aktuelle Anordnung von Zulassungsbeschränkungen des Landesausschusses vom 27.10.2023 wurde mit Veröffentlichung im Internet am 30.10.2023 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Stellen endet somit am 25.12.2023.
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