Die Vereinbarungen befinden sich aktuell im Unterschriftsverfahren.

Arzneimittelziele im Jahr 2024

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf die für das Jahr 2024 geltenden Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsziele im Arzneimittelbereich verständigt.

Bei den Wirtschaftlichkeitszielen gibt es im neuen Jahr inhaltlich nur wenige Veränderungen. Vorrangig wurden die aktuellen Verordnungsmodalitäten bei den Zielwerten berücksichtigt. Die Medikationskatalogquote konnte bei den meisten Prüfgruppen bei 89 Prozent stabil gehalten werden. Die Zielwertsteigerungen aller übrigen Ziele fallen insgesamt moderat aus.

Bedeutsame Änderungen gibt es dieses Jahr für die Fachärzte für innere Medizin – Rheumatologie. In dieser Prüfgruppe entfällt die Zielquote für nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR). Dafür werden eine Zielquote für den Medikationskatalog (nur Indikation Osteoporose) in Höhe von 89 Prozent und eine Biosimilarzielquote für intravenös zu applizierendeTNFα-Inhibitoren in Höhe von 66,7 Prozent eingeführt.

Weiterhin wurden die meisten Biosimilarzielquoten – vor allem im onkologischen Bereich – auf 90 Prozent angehoben. Wir empfehlen Ihnen auch auf Grund von zunehmenden Einzelfallprüfungen grundsätzlich Biosimilars zu verordnen.

Bei den richtgrößenentlastenden Zielen wurde eine Umgruppierung bei den oralen und transdermalen Opioiden der Stufe III nach WHO-Schema vorgenommen. Zukünftig tragen orale Oxycodon- und Naloxon-haltige Präparate zur Erreichung der Zielquote bei.

Die Zielwerte 2024 für die Zielwertprüfung finden Sie hier:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordungen > Arznei- und Verbandmittel > Zielwertprüfung Arzneimittel

Die Richtgrößen 2024 und die richtgößenentlastenden Zielwerte 2024 finden Sie hier:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordungen > Arznei- und Verbandmittel > Richtgrößenprüfung Arznei- und Verbandmittel


Verordnung und Prüfwesen/he/was