Abrechnungsnummer 99141 zum 30. September 2023 beendet

In den letzten Jahren stellte der Medizinische Dienst nur noch vereinzelt Anfragen, um Unterlagen und Auskünfte für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Ärzten zu erhalten.

Daher wird der Vertrag über das Einholen von Unterlagen und Auskünften des behandelnden Arztes im Rahmen der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI durch den Medizinischen Dienst Sachsen mit der Abrechnungsnummer 99141 zum 30. September 2023 beendet.

Hauptabteilung Vertragspartner und Honorarverteilung /sst