Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vom 17. Juli 2015 müssen die gesetz­lichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2016 die Kosten für die Impfaus­weise ihrer Versicherten übernehmen.

Für den Bereich der KV Sachsen können die an der vertragsärztlichen Versor­gung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen, jeweils mit gültiger BSNR, Impf­ausweise bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg bestellen und an ihre Patienten ausgeben. Die Krankenkassen sind für die Vorhaltung der Impf­ausweise nicht zuständig.

Die sächsischen Krankenkassen übernehmen die Kosten, sofern die Bestel­lung der Impfausweise im Zusammenhang mit einer Bestellung weiterer GKV-Formulare erfolgt.

Wir empfehlen daher, Ihre Bestellung gebündelt bei der Vordruck Leitverlag GmbH Freiberg vorzunehmen.

Vertragspartner und Honorarverteilung/mey