Bitte bestellen Sie Ihre gewünschten Artikel wieder bei Ihrem Lieferantenkreis als Praxisbedarf – so wie dies bereits vor Corona praktiziert wurde.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) informierte die Ärzteschaft am 6. Juli 2021 über die Möglichkeit, Restbestände aus voran gegangenen Beschaffungen von persönlicher Schutzausrüstung abzurufen. Es handelte sich bei den zur Verfügung gestellten Materialien um kostenfreie Restbestände aus vorherigen Großbestellungen, Lieferungen des BMG sowie nicht abgerufenen Materialien aus vorherigen Versandaktionen. Mittlerweile sind diese Bestände restlos verteilt. Die KVS ist zukünftig nicht mehr für den Bezug von Schutzausrüstung zuständig.

Bitte bestellen Sie Ihre gewünschten Artikel wieder bei Ihrem Lieferantenkreis als Praxisbedarf – so wie dies bereits vor Corona praktiziert wurde. Die KVS hat darauf hingewirkt, dass Sie ab 01.01.2022 einen Hygienezuschlag für die Mehrkosten der durch Sie selbst beschafften Persönlichen Schutzausrüstung erhalten.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/1150_55473.php

Verordnungs- und Prüfwesen/jac