Für die beiden DMP Asthma und COPD wurden einige Vergütungspositionen angepasst bzw. neu hinzugefügt.

Die ehemalige Betreuungspauschale, welche nun Mitbehandlungspauschale heißt (Nr. 99350C bzw. 99360C), wird von 12,50 EUR auf 15,00 EUR erhöht.

Des Weiteren erfährt die Prädiagnostikpauschale (Nr. 99350D bzw. 99360D) eine Erhöhung von 25,00 EUR auf 45,00 EUR.

Neu in den beiden Verträgen ist die Einzelberatungspauschale zur Erläuterung bzw. Erklärung der Inhalationstechnik der verschiedenen Devices (Nr. 99350I bzw. 99360I) in Höhe von 5,00 EUR, welche von den Fachärzten zweimal im Krankheitsfall für Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr abgerechnet werden kann. Für das DMP Asthma gibt es diese Pauschale auch für Kinder und Jugendliche bis vollendetes 18. Lebensjahr (Nr. 99350J), welche ebenfalls zweimal im Krankheitsfall je Versicherten abgerechnet werden kann, der Wert beträgt hier 10,00 EUR.

Für beide DMP gibt es nun eine fachärztliche Betreuungsquote, welche die Möglichkeit bietet, je abgerechneter Mitbehandlungspauschale nach Nr. 99350C bzw. 99360C zusätzlich 5,00 EUR Nachvergütung zu erhalten.

Bedingung dafür ist, dass innerhalb eines Kalenderjahres (Prüfzeitraum) nicht mehr als 30,0 % aller eingeschriebenen erwachsenen Patienten ab vollendetem 18. Lebensjahr in Sachsen durch einen Vertragsarzt des pneumologisch qualifizierten Versorgungssektors gemäß § 4 betreut werden.

Die Nachträge traten zum 1. April 2023 in Kraft und ergänzen die Nachträge mit Wirkung vom 1. Januar 2022. Die Ausnahme bilden die Abrechnungsnummern Nr. 99350I, 99350J bzw. 99360I, welche zum 1. Juli 2023 gültig werden.

Sie finden die Nachträge auf der Homepage der KV Sachsen unter

Für Praxen → Recht und Vertrag → Verträge A - Z → D

Vertragspartner und Honorarverteilung/jh