Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in einem am 16.03.2023 veröffentlichten Urteil bestätigt, dass für das Dimethylfumarat-haltige Arzneimittel Tecfidera™ ein Markenschutz von mindestens zehn Jahren besteht.

Damit können Generika dieses Wirkstoffes zur Behandlung der Multiplen Sklerose trotz rechtmäßig erteilter Zulassung vorerst nicht weiter in Verkehr gebracht werden.

Zwischenzeitlich mit Generika behandelte Patienten müssen daher zunächst wieder mit dem Originalpräparat versorgt werden.

In der Arzneimittelvereinbarung 2023 wurde sowohl für Nervenärzte als auch für Neurologen ein Wirtschaftlichkeitsziel zu MS-Therapeutika für moderate Krankheitsformen vereinbart, in welchem der Wirkstoff Dime-thylfumarat als Zielsubstanz eingestuft ist. Es ergeben sich bei Verord-nung des Originalpräparates statt der bisher verfügbaren Generika hin-sichtlich der Zielerreichung keine Unterschiede für Sie. Bei Einhaltung des Zielwertes sind Sie in der Zielwertprüfung (Nervenärzte) unauffällig bzw. werden die gesamten unter Ziel stehenden Verordnungskosten für MS-Therapeutika in der Richtgrößenprüfung (Neurologen) entlastend berücksichtigt.

- Verordnungs- und Prüfwesen/Cz -