Da vermehrt Unsicherheiten zur Rezeptierung der Glukoselösung für einen Glukose-Toleranztest bzw. das Screening auf Gestationsdiabetes bestehen, möchte die KV Sachsen folgende Hinweise geben.

Gemäß gültiger Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 01.01.2016 kann die Stimulationssubstanz Glukose für einen oralen Glukose-Toleranztest (oGTT) als Sprechstundenbedarf verordnet werden, da die Kosten nicht mit der Vergütung für die ärztliche Leistung abgegolten sind. Bei der Durchführung des Screenings auf Gestationsdiabetes ist ein Vortest mit 50 g Glukoselösung vorgesehen. Bei positivem Ergebnis wird ein Bestätigungstest mit 75 g Glukoselösung (oGTT) durchgeführt.

Die AOK PLUS teilte uns nun aktuell mit, dass es aus wirtschaftlichen Aspekten keinen Anlass zur Verwendung von Fertigsäften gibt.

Stattdessen wird empfohlen, die Substanz als portionsweise abgepackte Pulver über die Apotheke zu beziehen. Dazu sind 50 g bzw. 75 g wasserfreie Glukose oder das besser wasserlösliche Glukose-Monohydrat zu 55 g bzw. 82,5 g als Sprechstundenbedarf zu rezeptieren. Das Pulver kann in der Arztpraxis in (abgekochtem) Trinkwasser aufgelöst werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen Ihrer Bezirksgeschäftsstelle bzw. an die Abteilung Service und Dienstleistungen.       

Verordnungs- und Prüfwesen/hil/ho