Neue Richtgrößen für Heilmittel gelten ab dem 2. Quartal 2023

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (LVSK) zu den für das Jahr 2023 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Diese gelten ab dem 2. Quartal 2023. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Aufgrund anstehender Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen auf Bundesebene hatten sich die Landesverbände der sächsischen Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen e.V. (LVSK) mit der KV Sachsen zunächst auf ein Aussetzen der Verhandlungen zur Heilmittelvereinbarung 2023 und ein Fortgelten der 2022 vereinbarten Richtgrößen bis 31. März 2023 geeinigt. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben inzwischen den in den Rahmenvorgaben noch fehlenden Anpassungsfaktor „Veränderung der Preise“ (+ 6,33%) vereinbart, damit konnten die Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung 2023 nunmehr verhandelt und abgeschlossen werden.

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel konnte um 8,25 Prozent gesteigert werden, was im Wesentlichen auf die Preisentwicklungen in allen Heilmittelbereichen zurückzuführen ist. Der das Richtgrößenvolumen zu bereinigende Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf ist weiter gewachsen und beträgt mittlerweile 43 Prozent (im Vorjahr 35 Prozent). Damit ergibt sich trotz der Preissteigerungen ein im Vergleich zum Vorjahr geringeres Volumen, das auf die Richtgrößen verteilt werden kann. Deshalb wird nun nach längerer Zeit eine maßvolle Absenkung der Richtgrößen notwendig. Diese bedeutet jedoch keine Versorgungseinbuße, da die Richtgrößen weiterhin über den bereinigten Verordnungsfallwerten liegen; aufgrund der Berechnungsmethode für alle Prüfgruppen gleichermaßen im Abstand von 17 Prozent. Für die einzelnen Prüfgruppen ist der Effekt der Bereinigung in der folgenden Grafik dargestellt.

 

– VuP he/was –