Die betreffende Vereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren.

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2024 geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt. Diese gelten ab dem 1. Quartal 2024.

Das Ausgabenvolumen für die Heilmittel konnte um 2,55 Prozent gesteigert werden, was auf die bundesweit festzulegenden mengenbezogenen Anpassungsfaktoren und die Preisentwicklungen in den Heilmittelbereichen zurückzuführen ist. Der das Richtgrößenvolumen zu bereinigende Ausgabenanteil für besondere Verordnungsbedarfe und den langfristigen Heilmittelbedarf ist weiter gestiegen und beträgt mittlerweile 47,86 Prozent (im Vorjahr 43,24 Prozent). Damit ergibt sich ein geringeres Richtgrößenvolumen, welches über alle Prüfgruppen verteilt werden kann und eine Absenkung der Richtgrößen nach sich zieht. Dennoch liegen die Richtgrößen weiterhin über den bereinigten Verordnungsfallwerten von 2022.

Im Jahr 2024 stehen Vergütungsanpassungen in den Heilmittelbereichen an, sodass der Faktor Preise in den Rahmenvorgaben Heilmittel neu auszuweisen ist. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden diese Änderungen erst zu Beginn des neues Jahren vornehmen. Die KV Sachsen wird in der Folge die Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen 2024 unterjährig neu verhandeln. Sobald die Änderungen zu den Rahmenvorgaben Heilmittel bekannt sind, werden wir gesondert informieren.

Die Richtgrößen 2024 finden Sie hier:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Verordungen > Heilmittel > Prüfungen von Heilmitteln

Heilmittelvereinbarung 2024

Richtgrößen Heilmittelvereinbarung 2024

Verordnung und Prüfwesen/he/was