Für den Zeitraum des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpasses cyclopentolathaltiger Augentropfen darf für den Sprechstundenbedarf der Einzelimport erfolgen.

Aufgrund des bekannten Lieferengpasses cyclopentolathaltiger Augentropfen stimmt die AOK PLUS dem Einzelimport für den Sprechstundenbedarf unter folgenden Bedingungen zu, sofern keine Therapiealternative zur Verfügung steht:

  • Der Bezug als Einzelimport ist längstens bis zur vollen Verfügbarkeit der deutschen Fertigarzneimittelware zulässig. Grundlage ist die Lieferengpassmeldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

  • Informationen zu Lieferengpässen von Humanarzneimitteln stellt das BfArM unter dem Link anwendungen.pharmnet-bund.de/lieferengpassmeldungen/faces/public/meldungen.xhtml zur Verfügung.

  • Der Bezug des Einzelimports ist nur für Fachärzte der Augenheilkunde zulässig.

  • Der Bezug des Einzelimports ist nur für das zugelassene diagnostische Anwendungsgebiet zulässig.

Weiterhin weist die AOK PLUS darauf hin, dass sich die Bezugsmenge am Fallaufkommen pro Quartal zu orientieren hat.  Es erfolgt keine Bevorratung.

Ansprechpartner:

Landesgeschäftsstelle
0351 8290-50
verordnung@kvsachsen.de

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
0371 2789-4255
verordnung.chemnitz@kvsachsen.de

Bezirksgeschäftsstelle Dresden
0351 8828-3255
verordnung.dresden@kvsachsen.de

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
0341 2432-2255
verordnung.leipzig@kvsachsen.de

 

Verordnung/mü