Geplante Abwesenheiten rechtzeitig und komfortabel melden
Ärzte, die Ihre Praxis vorübergehend schließen, müssen die KV rechtzeitig über Ihre geplanten Abwesenheiten sowie die vereinbarten Praxisvertretungen in Kenntnis setzen. Die Meldung kann komfortabel über das Mitgliederportal erfolgen.
Die Urlaubszeit naht. Planen auch Sie, Ihre Praxis zu schließen, sind Sie verpflichtet, eine Praxisvertretung zu organisieren und Ihre Patienten über die Vertretung zu informieren. Es ist nicht ausreichend, Patienten während der Schließzeiten auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Notaufnahmen von Krankenhäusern zu verweisen.
Meldung von Praxisschließzeiten und Vertretungen
Die Meldung ihrer Abwesenheit und Vertretung können Sie aufwandsarm über das Mitgliederportal abgeben. Über den Button „Mitteilung der Abwesenheit“ auf der Startseite des Mitgliederportals gelangen Sie zur elektronischen Abwesenheits- und Vertretungsmeldung (siehe Grafik), um dort Ihre Eintragungen vorzunehmen.
Die Meldung auf elektronischem Weg ermöglicht Ihnen, einen Überblick über Ihre Abwesenheiten und Ihre Vertretungen zu behalten. Meldungen können auch nach der Absendung noch verändert werden. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung Ihrer Abwesenheit sowie der Praxis welche die Vertretung übernimmt, über die Arztsuche auf der Homepage der KV Sachsen.
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme beim Anlegen von Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen haben, können Sie sich an den Fachbereich Digitalisierung wenden. Bei inhaltlichen Fragen zum Thema Vertretung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Beratung im Ressort Vertragsärztliche Versorgung.
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartner:
Fachbereich Beratung:
Fachbereich Digitalisierung:
Fachbereich Arztregister/lue