Die betreffende Vereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren.
Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) nachträglich zu den geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt und eine Neuberechnung der Heilmittelrichtgrößen vorgenommen.
Neue Preise für Physiotherapie ab 01.01.2024 und die Aufnahme zwei neuer Leistungspositionen der Podologie seit 01.11.2023 führen für das Jahr 2024 zu einer Neubewertung des Anpassungsfaktors "Veränderung der Preise" in den Rahmenvorgaben Heilmittel. Der Anpassungsfaktor wurde erhöht und beträgt nun +5,1 Prozent (vorher 0,55 Prozent). Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben dazu am 22.01.2024 eine Änderungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Diese wirkt sich wesentlich auf das Ausgabenvolumen und das zur Verfügung stehende Richtgrößenvolumen aus. Die Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen 2024 wurden unterjährig neu verhandelt. Die vorzunehmende Neuberechnung führt zu einer Anhebung der Richtgrößen rückwirkend zum 1. Quartal 2024.
Die neuen Richtgrößen 2024 finden Sie hier.
Fachbereich Veranlasste Leistungen/was