Anschubfinanzierung für Praxen, die einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen

Ab sofort können in vielen Regionen Sachsens Praxen, die einen Arzt in Weiterbildung neu beschäftigen, mit einer Anschubfinanzierung von 10.000 € unterstützt werden.

Mit dem Ziel zusätzliche Weiterbildungskapazitäten zu schaffen, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen die Maßnahmen zur Stärkung und Gewinnung von Ärzten und Psychotherapeuten für die vertragsärztliche Versorgung erneut ausgebaut. Mit einem pauschalen Förderbetrag in Höhe von 10.000 € sollen Praxen für die Weiterbildung von ärztlichem Nachwuchs, insbesondere infrastrukturell, unterstützt werden. An Anfang diesenn Jahres kann dieses neue Förderinstrument in den Regionen Sachsens beantragt werden, in denen entsprechende Feststellungen des Landesausschusses zur aktuellen Versorgungssituation bestehen.

Das Startkapital für Weiterbildungspraxen ergänzt somit die bestehenden Maßnahmen zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Neben unterschiedlichen Gehaltszuschüssen und dem Ausgleich von Nebenkosten wird nun ein weiterer Anreiz gesetzt, sich aktiv als Weiterbilder im Sinne einer nachhaltigen Versorgung für ganz Sachsen zu engagieren.

Voraussetzungen und Verfahren

  • Es bedarf einer gültigen Weiterbildungsbefugnis und einer Genehmigung zur Anstellung eines Arztes in Weiterbildung.

  • Sowohl das Fachgebiet des Weiterbilders also auch das Weiterbildungsziel des Arztes in Weiterbildung müssen mit der arztgruppenbezogenen Feststellung des Landesausschusses übereinstimmen.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für die betreffende Arztgruppe ein gültiger Beschluss des Landesausschusses zur Feststellung einer (drohenden) Unterversorgung bzw. eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs für die Region vorliegen.

  • Eine Antragstellung hat grundsätzlich vor dem Tätigkeitsbeginn des Arztes in Weiterbildung zu erfolgen. Im begründeten Einzelfall kann der Antrag bis zu einem Monat nach Tätigkeitsbeginn gestellt werden.

  • Die Förderung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn beantragt werden.

  • Jeder Praxisstandort kann nur einmalig unterstützt werden.

  • Vom Startkapital können insgesamt 50 Praxisstandorte profitieren.

  • Die Antragsunterlagen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern.

Weiterführende Informationen

Die konkreten Förderbedingungen und Informationen zu weiteren Fördermaßnahmen finden Sie unter

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Fördermöglichkeiten > Fördermaßnahmen während vertragsärztlicher Tätigkeit

Ihre Ansprechpartner

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Fachbereich Beratung

beratung@kvsachsen.de

Übersicht der regionalen Ansprechpartner:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Beratung und Service

 

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