Seit Ende Mai 2024 stehen Ihnen die angepassten Reisekostenformulare für die Abrechnung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung.

Wir möchten Ihnen herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre wertvolle Arbeit danken!

Für die Abrechnung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, wie beispielsweise für Ausschüsse und Kommissionen, bitten wir Sie, zukünftig die neuen Formulare zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass die bisherigen alten Formulare nur noch bis zum 30.06.2024 (Beleg- /Reisedatum) akzeptiert werden. Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, finden Sie die Details zu den Änderungen im weiteren Seitenverlauf.

In den neuen Reisekostenformularen wird zusätzlich zur IBAN die Angabe der Steuer-ID benötigt, ggf. auch das Geburtsdatum. Die Information zur Kontenart (Privat- oder Geschäftskonto) entfällt. Sollte der KV Sachsen die Information über die Steuer-ID bereits vorliegen, kann ein Kreuz bei „Information liegt bereits vor“ gesetzt werden. Das Kreuz bei „Information liegt bereits vor“ bezieht sich ausschließlich auf die Steuer-ID und ggf. das Geburtsdatum. Bitte beachten Sie, dass die IBAN weiterhin bei jeder Reisekostenabrechnung angegeben werden muss.

Mit der zeitnahen Verwendung der neuen Reisekostenformulare ersparen Sie sich einen möglichen Mehraufwand.

Die Änderung sieht wie folgt aus:

Oder

 

FAQ

Warum benötigt die KV Sachsen diese zusätzlichen Informationen?

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) in Kraft.
Aufgrund der Anpassung der MV ist die KV Sachsen verpflichtet, Auszahlungen über 1.500,00 Euro (insgesamt pro Jahr) elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln. Für die Übermittlung benötigen wir nach § 93c Absatz 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) Identifikationsmerkmale, welche im Falle natürlicher Personen die Steuer-ID und das Geburtsdatum sind. Die Änderung tritt zwar erst 2025 in Kraft betrifft aber bereits die Zahlungen in 2024.

Wo finde ich meine Steuer-ID und woran erkenne ich diese?

Die Steuer-ID - auch IdNr genannt – wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sie finden diese u.a. auf dem persönlichen Steuerbescheid.

Alternativ können Sie bei Ihrem Steuerberater/Steuerberaterin anfragen oder auch beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht nach einer Heirat oder nach einem Umzug. Sie ist eine elfstellige Nummer und hat folgenden Aufbau:

 

Ist die Steuer-ID dasselbe wie die Umsatzsteuer-ID bzw. die Steuernummer?

Nein. Die Steuer-ID erhält jede natürliche Person vom Bundeszentralamt für Steuern.

Eine Umsatzsteuer-ID erhalten nur Unternehmer zur eindeutigen Kennzeichnung ihres Unternehmens innerhalb der EU.

Die Steuernummer ist eine vom örtlichen Finanzamt erteilte Nummer, unter der die Person/das Unternehmen dort geführt wird.

Warum wird bei einigen Reiskostenabrechnungen nach dem Geburtsdatum gefragt?

Nach § 93c Absatz 1 Nr. 2c AO müssen wir das Geburtsdatum der Zahlungsempfänger an die Finanzbehörde übermitteln. Das Geburtsdatum unserer Mitglieder liegt uns bereits im System vor. Bei allen anderen Personen müssen wir davon ausgehen, dass uns diese Information bisher nicht übermittelt wurde und somit angegeben werden muss.

Was passiert, wenn ich dazu keine Angaben mache?

Sollten der KV Sachsen keine Informationen zur Steuer-ID mitgeteilt werden, kann keine Auszahlung erfolgen. Das gleiche gilt auch, wenn ein Kreuz bei „Information liegt bereits vor“ gesetzt wird, aber bisher keine Angaben dazu gemacht wurden.

Was ist passiert, wenn ich nachträglich einen Fehler feststelle?

Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, bitten wir darum, diesen so schnell wie möglich zu melden. Die Meldung kann per E-Mail erfolgen.

Was ist, wenn sich die Kontodaten ändern oder die Auszahlung auf ein anderes Konto als bisher erfolgen soll?

Sollten sich die Kontodaten dauerhaft ändern, bitten wir um die Information bei der nächsten Reisekostenabrechnung. Wenn die bisher verwendete IBAN noch gültig ist und nur diese Auszahlung auf ein anderes Konto erfolgen soll, bitte wir um die zusätzliche Information „Folgenummer“ hinter der IBAN.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass sich ein Kreuz bei „Information liegt bereits vor“ ausschließlich auf die Steuer-ID und ggf. das Geburtsdatum beziehen. Die IBAN muss weiterhin bei jeder Reisekostenabrechnung angegeben werden.  

> Die alten Formulare können nur noch bis zum 30.06.2024 (Beleg- /Reisedatum) bearbeitet werden. <

Dokumente

Reisekosten-Ärzte

Weitere Formulare z.B. für Patientenvertreter sind auf Anfrage erhältlich.

Ansprechpartner

0351 8290-9700

finanzen@kvsachsen.de

Ressort Zentrale Dienste/Fachbereich Finanzen