Ankreuzfeld „Versorgungsleiden“ wurde umgewidmet und heißt nun „SER“

Mit Schaffung des neuen Sozialgesetzbuches XIV zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) in Kraft getreten. Damit verbunden wurde das Ankreuzfeld „Versorgungsleiden“ umgewidmet und heißt nun „SER“.

Ärzte müssen Ansprüche der Patienten durch Ankreuzen des Feldes auf den Verordnungsformularen anzeigen.

Was verbirgt sich hinter dem Ankreuzfeldeld „SER“?

Das Feld „SER“ ist bei Patienten anzukreuzen, welche unter anerkannten gesundheitlichen Schädigungen (Schädigungsfolgen) leiden. Dies umfasst alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten, den Auswirkungen der Weltkriege, dem Zivildienst und Schutzimpfungen oder anderen prophylaktischen Maßnahmen stehen. Wichtig ist dabei, dass die Schädigungsfolgen von der Verwaltungsbehörde anerkannt wurden.

Verordnungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts sind auf die anerkannte Schädigungsfolge beschränkt und von der Zuzahlung befreit.

Patienten müssen dem behandelnden Arzt einen Nachweis über die anerkannte Schädigungsfolge vorlegen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Gesundheitliche Schädigungen, die bereits vor dem 31.12.2023 nach Bundesversorgungsgesetz (BVG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie Zivildienstgesetz (ZDG) anerkannt wurden, erhalten ebenfalls die Kennzeichnung „SER“.

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