Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst.

Die daraus resultierende DMP-Anforderungen-Richtlinie ist zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Die Vertragspartner hatten nun ein Jahr Zeit, diese Richtlinie auf regionaler Ebene anzupassen.

Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Teilnehmer:

  • Die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels sind vor dem Hintergrund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl.

  • Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.

  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patienten wurden in die DMP-Anforderungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.

Für den sächsischen Vertrag wurden zusätzlich für die Schulungen nun neu Therapiestufen eingeführt. Hintergrund ist, dass die Schulungen bzw. Nachschulungen im DMP Diabetes mellitus Typ 2 sehr vielschichtig und deswegen inhaltlich unterschiedlich sind. Zum Teil bauen sie aufeinander auf. Um dies zu verdeutlichen, sind nun Therapiestufen aus den vorhandenen Schulungen im Vertrag abgebildet. Hierfür ist es jetzt auch möglich, Nachschulungsmaterial zur Abrechnung zu bringen. Einzelheiten sind im § 35 des Vertrages niedergeschrieben.

Des Weiteren erfolgte eine Preisanpassung des Schulungsmaterials an die aktuellen Verlagspreise. Bei folgenden Schulungsmaterialien gab es Anpassungen:

Leistungsbeschreibung Abrechnungs-
nummer
für Schulung
Abrechnungs-
nummer
für genehmigte
Nachschulung
Vergütung
alt
Vergütung
neu
Schulungsmaterial zu Nrn. 99315B / 99316B je Versicherten - Typ 2 Diabetiker ohne Insulin (MEDIAS 2) 99315R 99316R 9,00 € 9,90 €
Schulungsmaterial zu Nrn. 99315C / 99316C je Versicherten - Typ 2 Diabetiker ohne Insulin (ZI) 99315T 99316T 9,00 € 9,00 €
Schulungsmaterial zu Nrn. 99315M/99316M je Versicherten - MEDIAS 2 (BOT+SIT+CT) 99315Y 99316Y 9,00 € 9,90 €
Schulungsmaterial zu Nrn. 99315L/99316L je Versicherten - Diabetes und Verhalten 99315X 99316X 13,00 € 11,50 €
Schulungsmaterial zu Nr. 99315I je Versicherten - MEDIAS 2 ICT 99315V - 9,00 € 9,90 €
Schulungsmaterial zu Nrn. 99315N/99316N und Nrn. 99315O/99316O je Versicherten - Ältere Typ 2 Diabetiker mit bzw. ohne Insulin (SGS) 99315W 99316W 9,00 € 9,90 €
Schulungsmaterial zu Nr. 99315Q je Versicherten - Hypoglykämie (HyPOS)-Schulung 99315Z - 9,00 € 2,00

* Es wird kein Schulungsmaterial mehr angeboten, nur ein Hypotagebuch.

Der Vertrag tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt den vorherigen Vertrag inkl. aller Anlagen.

Sie finden die Dokumente auf der Homepage der KV Sachsen unter

Für Praxen → Recht und Vertrag → Verträge A - Z → D

Vertragsabteilung/jh